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  3. Langerringen: Langerringen sieht Vorteile in den Abstandsregeln beim Bauen

Langerringen
28.01.2021

Langerringen sieht Vorteile in den Abstandsregeln beim Bauen

Der Abstand zwischen Gebäuden wird in der Bayerischen Bauordnung neu geregelt. Wie Langerringen darauf reagiert.
Foto: Hieronymus Schneider (Symbolfoto)

Plus Warum der Gemeinderat in Langerringen keine von der neuen Bayerischen Bauordnung abweichende Satzung beschließt. Und was das bedeutet.

Die Änderung der Bayerischen Bauordnung zum ersten Februar beschäftigt derzeit alle Gemeinden. Im Wesentlichen geht es dabei um die Neuregelung des Maßes der Abstandsflächen von Gebäuden zur Grundstücksgrenze. Bürgermeister Marcus Knoll erläuterte die Gesetzesnovellierung, die eine dichtere Bebauung innerorts zum Ziel hat und damit den Flächenverbrauch vermindern soll. Demnach wird bei der Wandhöhe als Bemessungsgrundlage des Abstands nunmehr die Höhe des Daches bei mehr als 45 Grad Neigung zu einem Drittel und der Giebel in voller Höhe hinzugerechnet. "Von dieser Neuberechnung der Wandhöhe (H) kann die Gemeinde nicht abweichen, also nicht durch Satzung zum alten Recht zurückkehren", sagte Knoll und erläuterte, dass eine Gemeindesatzung nur die Tiefe der Abstandsfläche zwischen der neuen Regelung von vier Zehnteln (0,4 H) und der bisher geltenden ganzen Wandhöhe (1,0 H) bestimmen könne.

"Durch eine Erweiterung der Abstandsfläche bei größerer Wandhöhe würde die übliche Situierung von Wohngebäuden am Randbereich von Grundstücken schwierig, was sich eher negativ auf den gewünschten schwäbischen Haustyp mit steileren Dächern auswirke", begründete Knoll die positiven Auswirkungen des neuen Baurechts und schlug vor, keine davon abweichende Satzung zu erlassen und stattdessen städtebauliche Ziele wie an der Langerringer Hauptstraße durch einen Bebauungsplan zu regeln. Dieser Auffassung schloss sich der Gemeinderat einstimmig an.

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