Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Schwabmünchen
  3. Kreis Augsburg: Mann schützt Baby vor Hund - und wird aus Rache zusammengeschlagen

Kreis Augsburg
13.06.2019

Mann schützt Baby vor Hund - und wird aus Rache zusammengeschlagen

Ein 25-Jähriger hat sein Baby beschützt und wurde von zwei Brüdern vor seiner Wohnung in Langerringen zusammengeschlagen. Dach msuste er ins Krankenhaus.
Foto: Tatyana A. - somepie - stock.adobe.com

Die Brüder schlagen einen Mann zusammen, unter anderem mit einem Fischtöter. Der Streit beginnt an einem See, als er sein Baby vor einem Hund schützt.

Es sollte ein schöner Familienausflug werden, doch es kam ganz anders. Der Tag endete für Peter*, einen 25-jährigen Mann, im Krankenhaus – unter den Folgen leidet er noch heute. Dabei begann an jenem Frühlingstag im April vergangenen Jahres alles wie geplant. Der Mann, seine Frau und das zwei Monate alte Baby waren gemeinsam an einem Baggersee. Während der Vater angelte, kümmerte sich die Mutter um den Nachwuchs. Als drei junge Frauen mit einem Labrador kamen, war es mit der Idylle vorbei – und das Unglück nahm seinen Lauf.

Immer wieder sei der nicht angeleinte Hund in die Nähe des Kinderwagens gerannt, erzählt Peter vor Gericht. Irgendwann sei es richtig gefährlich geworden, erinnert er sich: Der Labrador sei mit seinen Vorderbeinen auf den Kinderwagen gesprungen und habe den Kopf in Richtung des darin liegenden Babys gestreckt. Sofort habe er den Hund „weggeworfen“, um sein Kind zu retten. Die drei unbekannten Frauen seien zu dem Zeitpunkt etwa 50 Meter weit entfernt gewesen. Als der Labrador mit fletschenden Zähnen vor ihm stand, habe er ihn mit dem Pfefferspray seiner Frau „eingesprüht“.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

16.06.2019

Also das das Urteil sehr milde ist finde ich auch. Aber in den meisten westeuropäischen Ländern wird wohl ähnlich entschieden.
Das wäre doch mal einen Artikel in der Augsburger zu dem Thema Rechtssprechung, Strafe, Gerichtsverfahren usw. wert.
Kann hierzu der Moderator was sagen?

13.06.2019

(edit/mod)

13.06.2019

Nein, muss man nicht aushalten, wenn sie nicht richtig sind. Man muss nicht alles schlucken, was diese Richter anrichten!

13.06.2019

Wie der Vorredner schon schreibt. Da ist man bereits vorbestraft und nur weil man ein Geständnis ablegt entgeht man nach solch einer Tat einer Haftstrafe. Herzlichen Glückwunsch! Die beiden jungen Herren scheinen ja nichts aus ihren vorhergehenden Taten gelernt zu haben. So schnell gewalttätigen werden und auch noch mit dem Tode drohen, manchmal fragt man sich ernsthaft, was in solchen Menschen vorgeht. Da kann man ja nur davon ausgehen, dass es auch in Zukunft wieder einmal zu so einer Situation kommen wird.
Bei solchen Verfahren liegt auch immer die Vermutung nahe, dass das vollständige Geständnis nicht aus Reue getätigt wurde, sondern weil man sich deswegen eben genau eine Bewährungsstrafe erhofft hat. Man wird sich im Vorfeld ja sicher genau mit seien Verteidigern abgesprochen habe (Wie geschrieben, reine Vermutung. Aber wer weiß...).

13.06.2019

Dies ist keine Vermutung , sondern tagtäglich e Wahrheit . Die Damen und Herren Verteidiger "briefen" ihre Mandanten schon in der geeigneten Weise . Deswegen treten dann ja nicht wenige Angeklagte vor Gericht in einer Art auf , welche sie sonst ganz und gar nicht kennen : frisch gekämmt und rasiert , in einem schönen Anzug , vielleicht mit Binder usw. Dies zielt natürlich darauf aus , optisch einen Täter als gesitteten , kultivierten Menschen erscheinen zu lassen . Über das menschliche Unterbewußtseins funktioniert das . Das wissen natürlich die "Rechtabeistände" . Das gegenteilige Beispiel waren zB die RAF-Täter in den 70ern : diese traten vor Gericht bewußt provozierend auf , teils schlampig gekleidet, in den Verhandlungen politische Kommentare äußernd usw. Diese Täter wollten damit zeigen , daß sie die Gerichte als Teil des westdeutschen Staatswesens generell nicht anerkennen . Da diese Täter nahezu immer von Anwälten vertreten wurden… die der RAF- Anhängerschaft zuzuordnen waren , rieten diese ihren "Mandanten" auch genau dazu .
Anwälte "beraten" die Täter genau , wie sie sich verhalten müssen vor Gericht - oft auch genau auf den jeweiligen Richter und seine "Ansichten" abgestimmt .

13.06.2019

schon erschreckend, wenn selbst ein Vorbetrafter nach so einem Angriff noch mit Bewährung davonkommt, entspricht aber scheinbar dem rechtlichen Mainstream. Bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als sich selbst zu schützen.

13.06.2019

Mit Ihrer Meinung begibt man sich in die Nähe der beiden Brüder die auch dachten, das Recht in die eigene Hand nehmen zu müssen. Wir leben in einem Rechtsstaat mit einem Gewaltmonopol der Polizei. Das einem verschiedene Urteile als ungerecht vorkommen muss man aushalten.

13.06.2019

@ Johann S.
Es entspricht scheinbar auch dem heutigen Zeitgeist und Rechtsverständnis, dass man nicht mehr unterscheiden kann zwischen Selbstverteidung und -Schutz und das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.
Vielleicht hat unser Staat (nicht die Polizei) das Gewaltmonopol - aber leider nur auf dem Papier.