Mann schützt Baby vor Hund - und wird aus Rache zusammengeschlagen
Die Brüder schlagen einen Mann zusammen, unter anderem mit einem Fischtöter. Der Streit beginnt an einem See, als er sein Baby vor einem Hund schützt.
Es sollte ein schöner Familienausflug werden, doch es kam ganz anders. Der Tag endete für Peter*, einen 25-jährigen Mann, im Krankenhaus – unter den Folgen leidet er noch heute. Dabei begann an jenem Frühlingstag im April vergangenen Jahres alles wie geplant. Der Mann, seine Frau und das zwei Monate alte Baby waren gemeinsam an einem Baggersee. Während der Vater angelte, kümmerte sich die Mutter um den Nachwuchs. Als drei junge Frauen mit einem Labrador kamen, war es mit der Idylle vorbei – und das Unglück nahm seinen Lauf.
Immer wieder sei der nicht angeleinte Hund in die Nähe des Kinderwagens gerannt, erzählt Peter vor Gericht. Irgendwann sei es richtig gefährlich geworden, erinnert er sich: Der Labrador sei mit seinen Vorderbeinen auf den Kinderwagen gesprungen und habe den Kopf in Richtung des darin liegenden Babys gestreckt. Sofort habe er den Hund „weggeworfen“, um sein Kind zu retten. Die drei unbekannten Frauen seien zu dem Zeitpunkt etwa 50 Meter weit entfernt gewesen. Als der Labrador mit fletschenden Zähnen vor ihm stand, habe er ihn mit dem Pfefferspray seiner Frau „eingesprüht“.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Also das das Urteil sehr milde ist finde ich auch. Aber in den meisten westeuropäischen Ländern wird wohl ähnlich entschieden.
Das wäre doch mal einen Artikel in der Augsburger zu dem Thema Rechtssprechung, Strafe, Gerichtsverfahren usw. wert.
Kann hierzu der Moderator was sagen?
(edit/mod)
Nein, muss man nicht aushalten, wenn sie nicht richtig sind. Man muss nicht alles schlucken, was diese Richter anrichten!
Wie der Vorredner schon schreibt. Da ist man bereits vorbestraft und nur weil man ein Geständnis ablegt entgeht man nach solch einer Tat einer Haftstrafe. Herzlichen Glückwunsch! Die beiden jungen Herren scheinen ja nichts aus ihren vorhergehenden Taten gelernt zu haben. So schnell gewalttätigen werden und auch noch mit dem Tode drohen, manchmal fragt man sich ernsthaft, was in solchen Menschen vorgeht. Da kann man ja nur davon ausgehen, dass es auch in Zukunft wieder einmal zu so einer Situation kommen wird.
Bei solchen Verfahren liegt auch immer die Vermutung nahe, dass das vollständige Geständnis nicht aus Reue getätigt wurde, sondern weil man sich deswegen eben genau eine Bewährungsstrafe erhofft hat. Man wird sich im Vorfeld ja sicher genau mit seien Verteidigern abgesprochen habe (Wie geschrieben, reine Vermutung. Aber wer weiß...).
Dies ist keine Vermutung , sondern tagtäglich e Wahrheit . Die Damen und Herren Verteidiger "briefen" ihre Mandanten schon in der geeigneten Weise . Deswegen treten dann ja nicht wenige Angeklagte vor Gericht in einer Art auf , welche sie sonst ganz und gar nicht kennen : frisch gekämmt und rasiert , in einem schönen Anzug , vielleicht mit Binder usw. Dies zielt natürlich darauf aus , optisch einen Täter als gesitteten , kultivierten Menschen erscheinen zu lassen . Über das menschliche Unterbewußtseins funktioniert das . Das wissen natürlich die "Rechtabeistände" . Das gegenteilige Beispiel waren zB die RAF-Täter in den 70ern : diese traten vor Gericht bewußt provozierend auf , teils schlampig gekleidet, in den Verhandlungen politische Kommentare äußernd usw. Diese Täter wollten damit zeigen , daß sie die Gerichte als Teil des westdeutschen Staatswesens generell nicht anerkennen . Da diese Täter nahezu immer von Anwälten vertreten wurden… die der RAF- Anhängerschaft zuzuordnen waren , rieten diese ihren "Mandanten" auch genau dazu .
Anwälte "beraten" die Täter genau , wie sie sich verhalten müssen vor Gericht - oft auch genau auf den jeweiligen Richter und seine "Ansichten" abgestimmt .
schon erschreckend, wenn selbst ein Vorbetrafter nach so einem Angriff noch mit Bewährung davonkommt, entspricht aber scheinbar dem rechtlichen Mainstream. Bleibt einem wohl nichts anderes übrig, als sich selbst zu schützen.
Mit Ihrer Meinung begibt man sich in die Nähe der beiden Brüder die auch dachten, das Recht in die eigene Hand nehmen zu müssen. Wir leben in einem Rechtsstaat mit einem Gewaltmonopol der Polizei. Das einem verschiedene Urteile als ungerecht vorkommen muss man aushalten.
@ Johann S.
Es entspricht scheinbar auch dem heutigen Zeitgeist und Rechtsverständnis, dass man nicht mehr unterscheiden kann zwischen Selbstverteidung und -Schutz und das Recht in die eigenen Hände zu nehmen.
Vielleicht hat unser Staat (nicht die Polizei) das Gewaltmonopol - aber leider nur auf dem Papier.