Münchner Gericht gibt Bauern recht
Seit 2007 schwelt der Friedberger Rechtsstreit um die Nicht-Genehmigung eines Bauernhofs mit Schweinemaststall - bekannt geworden als "Sau in der Au". Neu ist jetzt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) feststellt, dass die drei klagenden Landwirte einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Stadt Friedberg hatten. Damit rückt ein Zivilprozess um Schadensersatz immer näher. Der VGH kassierte nun ein Urteil des Augsburger Verwaltungsgerichts, wonach die Landwirte zu keinem Zeitpunkt Anspruch auf Baugenehmigung gehabt hätten. Dem setzt der VGH entgegen, dass ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung bestand. Und zwar bis die Stadt Mitte 2007 eine Veränderungssperre erließ im Vorgriff auf den Bebauungsplan, der mittlerweile ein Erholungsgebiet "Friedberger Au" sichern soll. Der Bauantrag war im Januar 2007 eingereicht worden. In die Quere kam damals auch ein Bürgerentscheid.
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