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Gemeinderat
29.07.2020

Neue Gewerbefläche beim Netto-Markt

Klosterlechfelds Bürgermeister Rudolf Schneider zeigt die Problematik der Ausfahrt vom neuen Kindergarten zur Obermeitinger Straße auf.
Foto: Hieronymus Schneider

Klosterlechfeld gibt grünes Licht für die Erweiterung des Gewerbegebiets

Die Grünfläche südlich des Netto-Marktes wird als Gewerbefläche ausgewiesen. Damit wird das Gewerbegebiet westlich der B17 „Am Wäldle“ um etwa 5000 Quadratmeter erweitert. Ausgenommen bleibt nur ein kleines Dreieck mit etwa 600 Quadratmetern an der Südspitze dieses Grundstücks. Erschlossen wird die Gewerbefläche über die neu angelegte Straße, die an der Ostseite des Netto-Marktes und am Wertstoffhof vorbei führt. Das Grundstück wird voll erschlossen an einen Interessenten verkauft. Im Planentwurf ist der Bau einer Gewerbehalle vorgesehen, die bei einer Wandhöhe von acht Metern, mit Dach zwölf Meter, hoch werden darf. Der Planentwurf des Büros Opla und die Aufstellung und öffentliche Auslegung wurden vom Gemeinderat bei einer Gegenstimme gebilligt.

Vollständige Einigkeit herrschte dagegen beim Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich Ulrichstraße. Wie schon der Bauausschuss bei der Ortsbegehung vor gut einer Woche, war auch Architekt Werner Dehm vom Büro Opla der Auffassung, dass die einheitliche Linie der Siedlungshäuser mit Erdgeschoss und Satteldach bei schrägen Wänden im Obergeschoss auch bei der Nachverdichtung durch Anbauten im Grundstück bewahrt bleiben soll. Der Abstand zur Straße von fünfeinhalb Metern bleibt bestehen. Zu den Nachbargrundstücken ist eine Baugrenze von drei Metern einzuhalten. Bei einer Grundstücksgröße bis zu 700 Quadratmetern werden zwei und darüber hinaus drei Wohneinheiten zugelassen. Bei der zulässigen Gebäudehöhe wird das höchste schon bestehende Haus als Maßstab genommen. Auf Vorschlag von Stefan Winterkamp (U.K.W) wurde auch die östliche Seite der Ulrichstraße in den Bebauungsplan des allgemeinen Wohngebiets einbezogen. Der Planentwurf wird nun öffentlich ausgelegt. Bei der Verkehrsregelung am neuen Franziskus-Kindergarten folgte der Gemeinderat dem Vorschlag des Bau- und Verkehrsausschusses mit der Einbahnstraßenregelung in der Obermeitinger Straße und den Halteverboten in der Post- und Otto-Wanner-Straße (wir berichteten). Der Vorschlag von Günter Ostermair (GfK), auch die Otto-Wanner-Straße von der Poststraße bis zur Elias-Holl-Straße zur Einbahnstraße zu machen, wurde nach längerer Diskussion zurückgestellt. Zunächst sollen die Erfahrungen mit der vorgeschlagenen Lösung abgewartet werden. Zudem soll ein Rückschnitt von Bäumen und Hecken an der Ecke Poststraße/Otto-Wanner-Straße eine bessere Übersicht schaffen. Auch die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Stundenkilometer zwischen Obermeitingen und Klosterlechfeld wurde vom Gemeinderat gebilligt.

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