Neugeborenes ausgesetzt: Bewährungsstrafe für 21-Jährige
Die 21-Jährige, die ihr Neugeborenes vor einem Haus in Bobingen abgelegt hat, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Mutter hat wieder Kontakt zu ihrem Kind.
Das Schöffengericht in Augsburg verurteilte die Mutter zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Es pendelte sich damit zwischen der Forderung der Staatsanwaltschaft (zwei Jahre auf Bewährung) und jener der Verteidigung (ein Jahr und drei Monate) ein. Die Bewährung ist an die Auflage geknüpft, dass sich die 21-Jährige in eine psychotherapeutische Behandlung begibt. Zudem muss sie 80 Sozialstunden leisten.
Gesundheit des Babys gefährdet
Entscheidend für das Urteil sei die Tatsache, dass sich die 21-Jährige in jener Nacht im Sommer 2014, als sie das Baby vor einem Wohnhaus in Bobingen ablegte, nicht vergewissert habe, ob das Neugeborene auch gefunden werde. Sie hätte zwar alle Klingeln gedrückt, sei dann aber gegangen. Damit habe sie die Gesundheit des Kindes gefährdet, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Schöffen werteten es als Zufall, dass ein Hausbewohner zeitnah das weinende Kind hörte und die Polizei rief. Mitberücksichtigt wurden in der Urteilsvergabe, die nach dem Jugendstrafrecht erfolgte, die schweren Lebensumstände der Angeklagten, die kaum sozialen Rückhalt und eine schwere Kindheit hatte.
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