
Windkraft ade

Obermeitingen beendet Ausweisung für Windenergie.
Auf Obermeitinger Flur wird es keine Windkraftanlagen geben. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das 2012 angestoßene Verfahren für die Ausweisung sogenannter „Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen“ am westlichen Ortsrand jetzt formell zu beenden.
Grund ist die 10-H-Regel, die der Bayerische Landtag vor zwei Jahren beschlossen hat. Danach muss der Abstand zur Wohnbebauung zehnmal so groß sein wie das Windrad hoch ist – bei einer inzwischen üblichen Höhe von 200 Metern bedeutet das mindestens zwei Kilometer. Dies kann in Obermeitingen nicht eingehalten werden.
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