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Prozess in Augsburg
28.08.2019

Privates Sexvideo mit Liebhaberin landet im Internet

Ein 36-Jähriger filmt sich und seine Liebhaberin beim Sex – ohne deren Wissen. Einige Jahre später veröffentlicht er die Aufnahmen und mehrere intime Fotos auf einer Pornoseite.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolbild)

Plus Ein 36-Jähriger filmt sich und seine Liebhaberin beim Sex – ohne deren Wissen. Jahre später veröffentlicht er das Video und intime Fotos auf einer Pornoseite.

Es muss ein Schock für die Frau gewesen sein, als sie von einem Bekannten auf die Aufnahmen angesprochen wurde. Dieser berichtete ihr, dass es intime Bilder und ein anzügliches Video von ihr im Internet gebe. Genauer gesagt handelt es sich um ein Sexvideo, das die Frau beim Geschlechtsverkehr mit einem 36-Jährigen zeigt – veröffentlich auf einer Pornoseite. Für Menschen auf der ganzen Welt zu sehen. Ins Netz gestellt von dem 36-jährigen verheirateten Familienvater – dem Mann, mit dem sie früher, vor fünf oder sechs Jahren, eine vorwiegend sexuelle Beziehung hatte. Nun stand der Mann vor dem Augsburger Amtsgericht.

Der Angeklagte musste sich unter anderem wegen der Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs sowie dem Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor Gericht verantworten. Wer Fotos oder Filme veröffentlichen will, braucht die Zustimmung der abgebildeten Person. Wer dies nicht beachtet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden. Man macht sich auch dann strafbar, wenn man das Foto von der Geschädigten selbst und mit deren Zustimmung aufgenommen hat. So war es zum Teil auch in dem nun verhandelten Fall.

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