Prozess: Mann wird bei Feier mit Bierglas am Kopf verletzt
Plus Ein 21-Jähriger sitzt vor Gericht, weil er auf einer Party in Schwabegg ausgerastet war. Er ist nicht der einzige Angeklagte. Auch seine Bekannte griff einen Gast an.
Weil er vor zwei Jahren auf einer Feier in Schwabegg ausgerastet war und einem Mann ein Bierglas über den Kopf gezogen hatte, musste sich ein 21-Jähriger jetzt vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: gefährliche Körperverletzung. Bei dem Ausraster war es nicht geblieben – auf einer weiteren Party schlug der Untermeitinger einem Mann mehrmals mit der Faust ins Gesicht, weil der sich angeblich an seiner Freundin vergangen haben soll. Auch dieser Gewaltausbruch wurde nun vor Gericht verhandelt.
Der 21-Jährige saß nicht allein auf der Anklagebank. Sein Bruder und ein weiterer Angeklagter sollen ebenfalls an der Schlägerei im Januar 2018 in Schwabegg beteiligt gewesen sein. Dem Bruder warf die Staatsanwaltschaft zudem vor, auf der Feier einen Partygast bedroht zu haben. Und damit nicht genug: Eine Bekannte der beiden verletzte auf der selben Party ebenfalls einen Mann mit einem Glas am Kopf.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.