Prügelattacke bei Grillparty
Vier Männer haben ungebeten eine Party gestört, weil sie Ärger mit einer Frau hatten.
Es sind manchmal Zufälle im Leben, die führen zeitgleich zu Ereignissen, die im Nachhinein gesehen kaum glaubhaft sind. Das klingt ein wenig kompliziert, trifft aber auf einen Fall zu, mit dem sich gestern ein Augsburger Jugendschöffengericht beschäftigen musste.
Es ist der 19. August 2009, als vier junge Leute - zwei Pärchen - in einer Wohnung in einem Dorf bei Schwabmünchen eine Grillparty feiern. Plötzlich klingelt es. Als eine 18-Jährige öffnet, stehen drei Männer vor der Tür, die mit dem Wohnungsinhaber "mal reden" wollen. Just im selben Augenblick dringt an der rückwärtigen Front des Hauses über die Terrassentüre ein vierter Mann in das Wohnzimmer ein und prügelt einen 20-Jährigen nahezu wortlos mit Fäusten zu Boden. Alles deutet auf ein "Rollkommando", auf eine gemeinsam abgesprochene Abreibung hin. Folgerichtig erhebt die Staatsanwaltschaft auch Anklage wegen gefährlicher (also gemeinschaftlicher) Körperverletzung gegen den mutmaßlichen Schläger (21) und gegen zwei seiner angeblichen Komplizen, die an der Tür geklingelt hatten. Der Vierte im Bunde ist anscheinend an der Aktion nicht beteiligt.
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