Rentner schlug mit Krücke auf seine Tochter ein
Ein 82-Jähriger hat mit einer Krücke auf seine Tochter eingeschlagen. Beim Prozess in Schwabmünchen traten tiefe Gräben in der Familie zu Tage. Von Uschi Rieger
Gut beraten war der Rentner, dass er noch während der Schwabmünchner Gerichtsverhandlung seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknahm. Denn günstiger als die 2700 Euro (90 Tagessätze zu je 30 Euro) wäre es für ihn wohl nicht geworden. Mit einer Krücke hatte der 82-Jährige gleich mehrmals auf seine Tochter eingeschlagen. Diese erlitt dabei zahlreiche Blutergüsse, schmerzhafte Schwellungen im Gesicht sowie eine Schnittwunde an der Hand.
Vor Gericht würdigten sich Vater und Tochter keines Blickes. Obwohl sie in einem Haus wohnen, gehen sich die beiden seit diesem Vorfall möglichst weit aus dem Weg. Schon seit Jahren kommt es immer wieder zwischen den beiden zu Streitigkeiten. Mal etwa über den Gartenbewuchs, mal über das Rasenmähen. Zu dem Vorfall sagte der Mann aus, er hätte seine Tochter "nur" auf den Rücken, nicht aber ins Gesicht geschlagen. Doch gleichzeitig sei ihm eine seiner Krücken ausgerutscht und in der Nähe ihres Schulterblattes gelandet.
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