Satzungsgegner pochen auf Gleichbehandlung
Interessengemeinschaft gegen die Satzungen hält eine Schlussstrich-Regelung weiterhin für möglich
Königsbrunn Die Interessengemeinschaft gegen die Wasserabgabe- und Entwässerungssatzungen der Stadt Königsbrunn (IG) hält nach dem Urteil des 20. Senats des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) im Normenkontrollverfahren eine sogenannte „Schlussstrich-Regelung“ weiterhin für möglich.
Wie gestern berichtet, hatte der VGH die Beitragssatzungen vom 16. Mai 2011 für nichtig erklärt, weil sie für die Richter nicht nachvollziehbare Unterschiede machte bei der Einstufung von Grundstücken, die einerseits vor Januar 1965 und andererseits danach zu Herstellungsbeiträgen herangezogen wurden.
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