Schneeschippen ist jetzt Bürgerpflicht
Landkreis Augsburg Der Wetterbericht bestimmt in diesen Tagen, wie lange wir schlafen dürfen. Schneit es in der Nacht, heißt es für viele: raus aus dem Bett, Schneeschippen. Denn in den meisten Kommunen gilt für die Anlieger eine Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück. Ausnahmen gibt es nicht: "Sie kommen da als Anlieger nicht raus", sagt Josef Marco von der Stadt Königsbrunn.
Eine Verordnung, die ähnlich in vielen Kommunen gilt, schreibt den Königsbrunnern vor: Zwischen 7 bis 20 Uhr müssen sie unter der Woche die Gehwege frei halten, am Wochenende bekommen die Bürger eine Stunde Aufschub. Die Räumpflicht gilt erst ab 8 Uhr. Auch dann, wenn der Grundstückseigentümer gar nicht vor Ort wohnt. "Das entbindet ihn nicht", betont Marco. "Dann muss er jemanden organisieren, der das für ihn übernimmt."
Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 500 Euro oder - im Falle eines Unglücks - ein Haftungsfall. An dieser strengen Verpflichtung hatten sich einige Bürger während der letzten heftigen Schneefälle gestört.
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