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  3. Schwabmühlhausen: Neue Vorgaben: Wie Häuser in Schwabmühlhausen künftig aussehen sollen

Schwabmühlhausen
12.10.2021

Neue Vorgaben: Wie Häuser in Schwabmühlhausen künftig aussehen sollen

Bisher durften Gebäude in Schwabmühlhausen nur einstöckig sein. Das wird sich bald ändern.
Foto: Homann

Nachverdichtung in Schwabmühlhausen: Der Gemeinderat spricht sich für die Zulassung von Aufstockungen aus. Dazu muss aber der Bebauungsplan geändert werden.

Eine informelle Voranfrage zur Aufstockung eines bestehenden Bungalows im Schwabmühlhauser Wohngebiet "An der Oberen Au" löste im Gemeinderat Langerringen die grundsätzliche Frage aus, ob eine generelle Nachverdichtung ermöglicht werden solle. Der etwa 20 Jahre alte Bebauungsplan lässt aber nur einstöckige Gebäude zu. Im Grunde hatte niemand etwas dagegen, dass bestehende Häuser aufgestockt werden. Somit ging es bei der Beratung nur noch darum, ob der Bebauungsplan dahingehend geändert oder gänzlich aufgehoben werden sollte. Die Verwaltung empfahl die Einleitung eines Änderungsverfahrens, weil dadurch weiterhin eine geordnete bauliche Entwicklung hinsichtlich der Dachformen oder der Anzahl von Wohneinheiten gewährleistet wäre. Dieser Linie folgte der Gemeinderat einstimmig und beauftragte die Bauverwaltung mit der Auswahl eines Planungsbüros, um Aufstockungen und eine sinnvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Das Änderungsverfahren findet unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange statt.

Entscheidung über Hühnerstall wurde vertagt

Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Legehennenstalles für maximal 3000 Legehennen mit überdachter Dunglege und Eiersortierung im Schwabmühlhauser Außenbereich wurde vertagt. Die erforderlichen immissionsschutzrechtlichen Abstände zur bereits vorhandenen und zur schon gepIanten Wohnbebauung eines Neubaugebiets müssen noch mit dem Landratsamt Augsburg geklärt werden. Die überbaute Fläche des Stalles beläuft sich auf rund 790 Quadratmeter.

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