Der Ernst des Faschings
Damit am Dienstag beim Umzug alle Besucher friedlich feiern können, hat die Stadt Schwabmünchen strikte Regeln erlassen: Was erlaubt und was verboten ist.
Betrunkene, die einen Supermarkt stürmen und Schläger, die sich auf dem Schrannenplatz prügeln – so wie vor zwei Jahren soll die Situation am Faschingsdienstag in Schwabmünchen nicht wieder ausarten. Da sind sich Ordnungsamtsleiter Wilhelm Haupeltshofer und Gernot Hasmüller, Leiter der Polizeiinspektion, einig. Und deshalb hat die Stadt für den Faschingsdienstag auch heuer wieder verschärfte Regeln im Stadtzentrum erlassen, dort startet um 17.11 Uhr der Gaudiwurm. Die erlassene Verordnung gilt für den Faschingsumzug und die anschließende Kehrausparty auf dem Schrannenplatz. Wer die Regeln nicht befolgt, erhält eine Geldstrafe.
Alkohol
In einem bestimmten Bereich der Stadt (siehe Grafik) ist es den Besuchern von 12 bis 24 Uhr verboten, branntweinhaltige Getränke zu konsumieren. Dazu zählen neben hochprozentigem Schnaps auch Mischgetränke wie Alkopops oder Wodka-Energy. Solche Getränke dürfen auch nicht mitgebracht werden, etwa im Rucksack. Besucher und Teilnehmer des Umzugs dürfen nicht erkennbar alkoholisiert sein oder unter Drogen stehen. Auch auf den Faschingswagen ist Branntwein verboten. Bier, Wein und Sekt dürfen getrunken werden. Auf jedem Faschingswagen gibt es einen Verantwortlichen, der dafür zuständig ist, dass die Regeln auch auf den Fahrzeugen eingehalten werden.
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