Schwabmünchner Neubauten bleiben auf Abstand
Plus Eine Neuerung der Bauordnung mit geringeren Abstandsflächen für Wohnbauten passt den Schwabmünchner Stadträten nicht. Was das für die Bürger bedeutet.
Der Freistaat ändert die Bayerische Bauordnung zum 1. Februar, um das Potenzial für Nachverdichtung zu erhöhen und den Flächenverbrauch zu reduzieren. Künftig verringert sich der Mindestabstand zwischen Neubauten. Der Landkreis soll also zusammenrücken.
Bauordnung: Abstand zum Nachbarn soll in Bayern verringert werden
Doch viele Städte und Gemeinden im Landkreis Augsburg sind damit nicht einverstanden und erlassen ihre eigene Satzung mit den bisherigen Abstandsflächen, neben Langerringen und Untermeitingen jüngst auch die Stadt Schwabmünchen. Das bisherige Regelwerk ist kompliziert. Sehr vereinfacht erklärt, errechnet sich der nötige Abstand eines Hauses an der Wandhöhe, der Mindestabstand zum Nachbargebäude muss auf der Längsseite einmal diese Wandhöhe betragen (ein Satteldach wird anteilig miteinberechnet) - das Ganze nennt sich dann 1H, also quasi einmal die Wandhöhe. An den Schmalwänden reichten bislang 0,5H. Diesen Wert will die neue Regelung auf 0,4H - also nicht einmal eine halbe Wandhöhe Abstand zum Nachbarn - drücken, auf allen Hausseiten. Mindestens soll er aber drei Meter betragen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ein vernünftiger Satzungsbeschluss, der sehr zu begrüßen ist.