Sexuelle Belästigung: Wirt misst Praktikantin die Brust ab
Am Ende hatte er sich verrechnet: Weil er bei einer 16-jährigen Praktikantin Maß nahm, wurde ein Gastronom jetzt zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
In Gaststätten, in denen bevorzugt Männer verkehren, ist der Umgangston zumeist recht locker. Geschmacklose Macho-Sprüche und zweideutige Anzüglichkeiten Frauen gegenüber werden nicht selten als harmloser Spaß empfunden. Die Vorlage dazu gibt häufig ein bekannter Kräuterschnaps, dem die Marketingstrategen des Herstellers den Namen „Ficken“ gegeben haben – ein anzügliches Synonym für Sex. So hat es der Wirt leicht, eine Männerrunde im Lokal mit der Frage "Wollt ihr Ficken?" zum Schnäpseln zu überreden. So etwas ist noch nicht strafbar.
Die Grenzen freilich sind in einer derartig sexistisch gefärbten Stimmung schnell überschritten. Der Wirt einer Gaststätte im südlichen Landkreis bekam jetzt bitter zu spüren, dass Frauen auch in der eher zwangslosen Atmosphäre eines Lokales kein Freiwild sind. Wegen Beleidigung auf sexueller Basis und Missbrauch einer Schutzbefohlenen wurde der 50-Jährige von Jugendschutzrichterin Ortrun Jelinik nach zweitägigem Prozess zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten zuzüglich einer Geldauflage von 2.000 Euro verurteilt.
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