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Graben
20.12.2019

So lange gilt Tempo 30 in Graben

Dieses Verkehrszeichen legt die Gültigkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Länge der Gefahr fest. Diese endet dann automatisch.
Foto: Uwe Bolten

Die Beschilderung an der Lechfelder Straße löst bei einigen Bürgern Irritationen aus. Ein Experte erklärt den Sachverhalt.

Entlang der Lechfelder Straße in Graben, im Bereich der Grundschule, gilt seit einiger Zeit Tempo 30. Nach unserer Berichterstattung über diese Geschwindigkeitsbegrenzung wandten sich mehrere Leser an unsere Zeitung, welche den Gültigkeitsbereich der Maßnahme in Zweifel zogen. Walter Socher, Inhaber der Schwabmünchner Fahrschule Rödel, klärt über die Situation auf. „Ein Streckenverbot innerorts, wozu die Geschwindigkeitsbegrenzung gehört, endet mit einem Aufhebungszeichen, an der nächsten Einmündung oder Kreuzung, sowie am Ortsausgangsschild“, berichtet er. Angezeigt würden diese Verbote und Aufhebungen durch runde Schilder. Zonen, in denen bestimmte Einschränkungen gelten, werden durch eigene Verkehrszeichen angekündigt und müssten immer aufgehoben werden.

Tempo 30 gilt nur bis zu einem bestimmten Punkt

„Liegt, wie im Gräbinger Fall, die Kombination eines Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen (dreieckig) vor, gilt die Maßnahme so lange, bis die der Warnung zugrunde liegende Ursache – hier die Schule und deren Umfeld einschließlich Fußgängerampel – nicht mehr erkennbar ist“, sagt er. Aus Richtung Lagerlechfeld kommend sei dies mit Erreichen der Feuerdornstraße anzunehmen, in der Gegenrichtung fahrend sieht er sogar die Sporthalle noch im Bereich der Gefährdung liegend. Auf jeden Fall würden die in den Warnbereich liegenden Einmündungen das Streckenverbot nicht aufheben, schloss er seine Betrachtungen. Damit bestätigte er das Vorgehen der Kommune auf Grundlage der Empfehlung des Landratsamtes. „Optimal wäre es, die aufgemalte 50 auf der Straße an der Sporthalle zu entfernen, da diese Markierung irritierend sein kann“, empfahl Rödel.

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