Staatsanwalt will Bewährungsstrafe für Pfarrer Mahl
Bobingen/Augsburg Der Bobinger Pfarrer Albert Mahl soll im Frühjahr 2002 im Religionsunterricht ein damals knapp zehn Jahre altes Mädchen wiederholt unter der Kleidung an ihrer Brust gestreichelt haben. Zu diesem Ergebnis kommt die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihren Ermittlungen gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan.
Sie stuft dies als sexuellen Missbrauch von Kindern und zugleich von Schutzbefohlenen ein und hat beim Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl (siehe Infokasten) beantragt. Gegen Mahl soll eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 4000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verhängt werden.
Dass es zu Berührungen gekommen ist, streitet Mahl nicht ab. Aber deren Einordnung ist umstritten. "Letztlich geht es um die Rechtsfrage, ob diese Handlung die Schwelle zum Missbrauch überschreitet", erklärte gestern sein Rechtsanwalt Nikolaus Fackler auf Anfrage unserer Zeitung. Wenn überhaupt, dann sei diese Grenze allenfalls minimal überschritten worden, so Fackler. Das zeige sich ja darin, dass die Staatsanwaltschaft ihren Antrag am unteren Ende des Strafrahmens angesiedelt habe.
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