Steuerrückzahlung nur für Wasser-Anschlüsse
Bobingen (ppl) - Die Rückzahlung von Teilen der Umsatzsteuer für Wasserhausanschlüsse hat laut Manfred Geier von den Bobinger Stadtwerken viele Bürger irritiert. Jedenfalls gehe im Rathaus eine Vielzahl an Anträgen ein, in denen Hausbesitzer eine Erstattung von Steuern auf laufenden Wasserverbrauch erwarten.
Geier: "Die Berichtigung der Umsatzsteuer betrifft ausschließlich Kunden des Wasserversorgers, die seit August 2000 Leistungen mit einem Steuersatz von 16% bzw. 19% bezahlt haben. Hierzu zählen Leistungen wie das Legen von Hauswasseranschlüssen (auch Bauwasser), die Reparatur des Grundstücksanschlusses und die Erhebung von Herstellungsbeiträgen (Rohrnetzkostenbeiträge)."
Betroffen sind damit vor allem Neubauvorhaben wie auch Hauserweiterungen (Wintergärten, Dachgeschossausbauten).
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