
Strafe, weil er einem Freund half

Neusäß Weil er einem Kumpel in Not helfen wollte, muss ein 28-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Augsburg jetzt 800 Euro Geldbuße bezahlen. Eine Verurteilung und einen Eintrag in die Strafkartei ersparte Richter Bernhard Höchstötter im Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht dem Mann jedoch: Wenn er die Auflage bezahlt, ist die Sache erledigt.
Die Probleme des Vertriebsangestellten mit den Behörden begannen mit einem nächtlichen Anruf am 18. Dezember 2009. Ein Freund teilte ihm mit, dass er mit seinem Auto in Neusäß gegen einen Ampelmast gefahren sei. Der Wagen stehe auf der Kreuzung, könne nicht mehr weiterfahren, sagte der Kumpel. Der Angeklagte setzte sich in sein Auto, fuhr zur Unfallstelle und schleppte das kaputte Fahrzeug ab. Sein Bekannter hatte nicht erwähnt, dass er vorher deutlich zu tief ins Glas geschaut hatte. Darauf machten ihn die Polizisten aufmerksam, die die Männer beim Abschleppen kontrollierten. Beim Alkotest kam ein Wert heraus, der über der Grenze von 1,1 Promille lag, ab der eine Trunkenheitsfahrt als Straftat gewertet wird.
Unfallfahrer hatte zu tief ins Glas geschaut
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