Streit um Geld, zwei Männer verletzt
Ein 32-Jähriger soll einem Bekannten mit einem Stein die Nase gebrochen haben. Warum der Staatsanwalt bei der Verhandlung einen Vergleich mit dem Kennedy-Attentäter anstellt.
Ein 25-jähriger Syrer hatte ein gebrochenes Nasenbein, sein Kontrahent, ein 32-jähriger Landsmann, hatte Verletzungen an der Stirn. Das ist laut Richterin Ulrike Ebel-Scheufele sicher. Die Verletzungen waren die Folge eines handfesten Streits im Juni in Schwabmünchen. Doch wer ist in diesem Fall Täter und wer ist Opfer? Diese und noch mehr Fragen wurden auch am zweiten Verhandlungstag vor dem Augsburger Amtsgericht nicht eindeutig beantwortet. Ein Urteil gab es trotzdem.
Für die Staatsanwaltschaft ist alles klar
Für die Staatsanwaltschaft stand nach der Befragung des vermeintlich geschädigten 25-jährigen Mannes fest, dass dieser von dem Angeklagten mit einem Stein ins Gesicht geschlagen und dabei an der Nase verletzt wurde. Das gebrochene Nasenbein wurde nach der Auseinandersetzung vom Krankenhaus dokumentiert. Auslöser für den handfesten Streit war – so waren sich alle Beteiligten einig – ein 500-Euro-Darlehen, welches der Angeklagte dem 25-Jährigen nicht geben wollte. Die Staatsanwältin forderte wegen der gefährlichen Körperverletzung eine neunmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro. Immerhin sei der Angeklagte „kein unbeschriebenes Blatt“; sie sprach wegen des Steins von einer besonderen Gefährlichkeit.
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