Todesfahrer steht ab heute wieder vor Gericht
Augsburg/Untermeitingen Der Todesfahrer von Untermeitingen steht ab heute wieder vor Gericht. Nachdem sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger Berufung gegen das Urteil des Jugendschöffengerichts eingelegt hatten, wird der Fall nun vor der Jugendkammer am Landgericht Augsburg neu aufgerollt.
Der junge Mann, der im Dezember 2006 eine Frau in Untermeitingen angefahren haben soll, wurde Ende 2007 nach Jugendstrafrecht (weil er zur Tatzeit noch keine 21 Jahre alt war) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das heißt, er müsste ins Gefängnis, da nur Strafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden können.
Angeklagt war er unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubten Verlassens des Unfallortes. Verteidiger Dr. Hermann Kühn kündigte damals noch im Gerichtssaal an, dass er in Berufung gehen wolle.
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