Gewerbe im eigenen Haus: Wer darf was?
Der Gemeinderat Untermeitingen entscheidet über mehrere Fälle, in denen Betriebe in Wohnhäusern eingerichtet werden sollen. Mit einem Antrag tun sich die Räte besonders schwer.
Eine Untermeitingerin brachte den Gemeinderat in eine schwierige Situation: Sie will im neuen Wohngebiet an der Ortsgrenze zu Obermeitingen ein Einfamilienhaus mit einem kleinen Friseursalon bauen. Die Räte hatten vollstes Verständnis für ihr Anliegen und hätten es gerne sofort bewilligt – aber der Bebauungsplan machte es ihnen schwer.
Der Frau war ihr Salon in der Mitte Untermeitingens zu groß geworden, nun will sie nur noch auf 22 Quadratmetern im eigenen Wohnhaus arbeiten. Der Bebauungsplan des neuen Baugebiets verbietet allerdings ausdrücklich auch solche nicht-störenden Handwerksbetriebe. Der Gemeinderat könnte jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
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