Vereine wollen ein Gemeinschaftshaus
Entwurf wird dem Hiltenfinger Gemeinderat vorgestellt, noch ist aber keine Entscheidung gefallen.
Zum ersten Punkt der Tagesordnung begab sich der Gemeinderat in den Probenraum des Theatervereins im Dachgeschoss des Rathausgebäudes. Dort hatten sich bereits die Vertreter etlicher Hiltenfinger Vereine versammelt. Der Grund war die Vorstellung des Entwurfs für ein Gemeinschaftshaus der Vereine. Christoph Schmid und Daniel Grünecker berichteten, dass fünf Vereine bei einer Umfrage Bedarf an einem Vereinsheim oder an Lagerhallen angemeldet haben. Nämlich die Faschingsfreunde Hiltonia, der Obst- und Gartenbauverein, der Veteranenverein, der Theaterverein und der Musikverein. Zudem braucht die Feuerwehr einen weiteren Raum zur Schlauchtrocknung.
Kosten betragen weniger als 500.000 Euro
Aufgrund dieses Bedarfes entstand der Vorschlag, auf der Fläche gegenüber des schon bestehenden Feuerwehrhauses ein weiteres Gemeinschaftshaus für diese Vereine zu bauen. Schmid und Grünecker stellten einen Planentwurf für ein Gebäude mit 40 mal 16 Metern Grundfläche und 9,20 Metern Höhe in Ständerbauweise mit Blechverkleidung und Isolierung vor. Der Bereich für die Aufenthaltsräume soll nach dem Entwurf mit einer Pelletheizung mit Sacksilo und mit Sanitärräumen ausgestattet werden. Der Rest besteht aus abgeteilten Lagerhallen mit vier Meter hohen Toren, die jedem Verein die Möglichkeit zum Einbau einer Zwischendecke bieten. Das Gebäude soll mit einem drei Meter überstehenden Vordach versehen werden. Die Gesamtkosten wurden auf 480100 Euro veranschlagt. Davon sollen die beteiligten Vereine je nach ihrem Anteil am beheizten und unbeheizten Raum zusammen 45000 Euro aufbringen. Der große Rest müsste über Zuschüsse von der Gemeinde und anderen Fördermitteln finanziert werden. Als Bauherr solle eine notariell festgelegte Gemeinschaft der beteiligten Vereine auftreten, weil ein Bau durch die öffentliche Hand die Kosten wesentlich erhöhen würde. Ab Fertigstellung der Außenhaut solle die Verwaltung des Gebäudes der Gemeinde übertragen werden.
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