Von der fast grenzenlosen Freiheit der Lüfte
Deutscher Modellflieger-Verband informiert in Hiltenfingen über die gesetzlichen Grundlagen der Hobbyfliegerei.
Über den Wolken muss die Freiheit wohl grenzenlos sein, singt Reinhard Mey in einem seiner bekanntesten Lieder und das Luftverkehrsgesetz scheint ihm Recht zu geben. Denn im ersten Halbsatz des Paragrafen eins steht: „Die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge ist frei.“ Doch hinter dem Komma folgt die Einschränkung, „soweit sie nicht durch Gesetze und Rechtsvorschriften beschränkt wird“. Denn die nationalen und europäischen Rechtsverordnungen gelten auch für Flugmodelle.
Um genau zu klären, was nun in der Modellfliegerei erlaubt ist und was nicht, hat Manfred Rohrmeir als Gebietsbeauftragter für den Bezirk Bayern I die Vereinsverantwortlichen des Deutschen Modellflieger-Verbandes (DMFV) zu einer Schulung in das Gasthaus Hiltenfinger Keller eingeladen. Als Referent kam Rechtsanwalt Carl Sonnenschein aus Bad Honnef angereist, der dem Verband und seinen Mitgliedsvereinen mit etwa 90000 Mitgliedern in allen Rechtsfragen zur Seite steht. 45 Vereinsvorstände oder angehende Flugleiter aus Schwaben und Oberbayern kamen zu dieser Flugleiterschulung nach Hiltenfingen. Wenn ein Verein einen Modellflugplatz betreibt und dort Flieger mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht starten, so braucht er dafür eine Erlaubnis vom Luftamt Südbayern.
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