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  3. Prozess in Augsburg: Wann dürfen Jäger Hunde erschießen?

Prozess in Augsburg
04.10.2019

Wann dürfen Jäger Hunde erschießen?

Judith Jamesson steht mit einem Foto ihres erschossenen Hundes Maja vor dem Strafgerichtsgebäude.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Plus Leni und Maja liefen oft frei über die Wiesen bei Königsbrunn. Den Jagdpächter ärgerte das so, dass er sie tötete. Aber wann dürfen Jäger Hunde erschießen?

Das Bild ihrer erschossenen Hunde auf der Wiese, so gibt Judith Jamesson vor Gericht zu Protokoll, reiße sie auch nach über einem Jahr noch aus dem Schlaf. Vor allem, wenn sie Schüsse hört – und Schüsse hört sie regelmäßig, denn ihr Haus liegt im spärlich besiedelten Südosten von Königsbrunn (Landkreis Augsburg) nahe am örtlichen Jagdrevier.

Die Ursache für Jamessons Albträume: Am Morgen des 10. Juli 2018 hat keine 200 Meter vor ihrer Haustüre der 53-jährige Jagdpächter ihre beiden Hunde Leni und Maja erschossen, denen er unterstellte, sie würden wildern. Dafür wurde er am Mittwoch vor dem Amtsgericht Augsburg zu 90 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Mehr als die Geldstrafe von 4500 Euro wird den Mann schmerzen, dass er damit auch seinen Waffenschein verliert. Laut Gesetz gilt unter anderem als „waffenrechtlich unzuverlässig“, wer zu einer Geldstraße von mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wird.

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.10.2019

An Ihren Albträumen ist Frau Jamesson schon selbst schuld. Hätte sie verantwortlich gehandelt und auf ihre Hunde aufgepasst, wären sie noch am Leben. Das Wild hat auch Todesangst, wenn es gehetzt wird und mancher Hase hat den 'Hundesport' nicht überlebt, das war Frau Jamesson auch relativ egal.

Dass es ein Schock ist, wenn einem ein Hund erschossen wird, noch dazu vor den eigenen Augen, ist schon klar. Aber Ursache und Wirkung sollte man trotzdem im Auge behalten.