Was dürfen Autofahrer, was die Fußgänger?
Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem Konzept der Neugestaltung der Bgm.-Wohlfarth-Straße im wesentlichen zu. Doch zu einigen Details wird diskutiert.
Die Neugestaltung der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße zwischen den Kreisverkehren soll im Wesentlichen nach dem Entwurf weiterentwickelt werden, den das Planungsbüro Steinbacher Consult (Neusäß) vergangene Woche im Bauausschuss des Stadtrats vorgestellt hatte (wir berichteten). Das beschloss der Bauausschuss am Donnerstagabend einstimmig. Bei den Aspekten Autoverkehr und Fußgänger setzen die Fraktionen aber zum Teil sehr unterschiedliche Schwerpunkte.
Am Dienstag letzter Woche hatten die Fraktionen sehr viele Informationen erhalten, neun Tage später konnten sie jetzt dazu Stellung beziehen. Nach einer kurzen Wiederholung der Schwerpunkte (siehe Infokasten) erhielt Bettina Steinbacher grundsätzlich Lob von allen Seiten – und viele Rückmeldungen. So hatte Bürgermeister Franz Feigl Zweifel, ob die Schwelle von drei Zentimetern zwischen Fahrbahn und Fußgängerbereich ausreiche, um Wildparken zu verhindern. Gegen eine hohe Bordsteinkante spreche, dass sie optisch die Straße „kanalisiert“. Der Autofahrer erhalte dadurch das Signal: Das ist mein Bereich. Poller, die Feigl ansprach, seien denkbar „und die müssen nicht unschön ausschauen“, sagte Steinbacher.
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