Was im Ilsesee lebt und schwimmt
Ein Tauchgang ist quasi Archäologie unter Wasser. Warum ein Teil des Sees abgesperrt ist.
Im Nordwesten des Ilsesees ist ein Bereich durch einen Bauzaun abgesperrt. „Am Zaun ist ein Schild mit Betretungsverbot durch den Eigentümer angebracht“, schrieb uns ein Leser. Gemeinden seien jedoch „verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu Bergen, Seen, Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen“, zitiert er den Paragrafen 141 der Bayerischen Verfassung. Die Leserfrage: Verstößt der Zaun, der an dieser Stelle den Zugang zum See versperrt, also gegen die Verfassung?
See muss nicht überall für die Öffentlichkeit zugänglich sein
Um es kurz zu machen: Nein. So zumindest die Antwort von Jürgen Scharm. Er muss es wissen, denn der erwähnte Zaun liegt genau an der von ihm betriebenen Container-Tauchbasis. Er wurde von den Eigentümern beauftragt, die Tauchrechte im Eigentümergebrauch wahrzunehmen. Der Zugang zum See erfolgt von der Tauchbasis aus, auf einem Weg direkt zum See. Diesen dürfen ausschließlich Taucher benutzen, die ihre Tauchgenehmigung von der Tauchbasis erhalten haben. Die erwähnte Stelle sei Privatgelände, so Scharm. Besitzer sei die Ilsesee GmbH u. Co KG. Zwar stimmt Scharm zu, dass ein bayerischer See prinzipiell der Öffentlichkeit zugänglich sein müsse, das bedeute aber nicht, dass der Zugang an jeder Stelle ringsherum gewährleistet sein muss. Da der Ilsesee am Süd- und Ostufer einen Badebereich habe, sei es daher legitim, „dass der Eigentümer sein Privatgelände durch Befriedungsmaßnahmen kenntlich macht“, so Scharm.
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