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  3. Gemeinderat: Wer ist zuständig für den Unterhalt der Feldwege?

Gemeinderat
06.07.2018

Wer ist zuständig für den Unterhalt der Feldwege?

Der Weg im neuen Gewerbegebiet ist bereits geteert und erhielt den Namen „Zum Neufnachtal“.
Foto: Andrea Strahl

Nicht nur bei diesem Thema geht es in Mittelneufnach ums Geld. Schuldenstand nimmt heuer stark zu

Eine längere Diskussion ergab auf der jüngsten Mittelneufnacher Gemeinderatssitzung die Rüge eines Grundstückseigentümers, dass der Zustand der Feldwege seit dem Jahr 2000 immer schlechter würde. Es kam die Frage auf, ob die Gemeinde oder die Jagdgenossenschaft für den Unterhalt zuständig sei. Bürgermeisterin Cornelia Thümmel betonte, dass nur für ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege mit Trag- und Deckschicht und Entwässerung die Gemeinde aufkommen müsse und kein solcher Weg vorhanden sei: „Schon jetzt bezahlt die Gemeinde mit 57 Prozent der Unterhaltskosten mehr als sie müsste, Pflicht wären 25 Prozent. Bei allen umliegenden Gemeinden, auch im Ortsteil Reichertshofen, kümmert sich die Jagdgenossenschaft“. Aus Sicht der Jagdgenossenschaft ist der Wegeunterhalt jedoch unter anderem wegen des Besinnungswegs und des Staudenmeditationsweges höher. Grundsätzlich soll das Thema jetzt mit der Jagdgenossenschaft besprochen werden.

Auch ein anderes Thema betraf das Geld: Der Haushaltsplan 2018 wurde beschlossen. Der Verwaltungshaushalt bedarf diesmal einer recht hohen Zuführung von 111600 Euro. Grund sind einige Sonderbelastungen wie überörtliche Rechnungsprüfung, Ausstattung der Feuerwehr, Planung der Dorferneuerung, Umstellung der Straßenbeleuchtung, Kanalunterhalt, Klärschlammentsorgung und der Unterhalt des Gemeindezentrums. Dafür steigen die Schulden der Kommune um rund 350 000 Euro an.

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