Wer zu hoch hinaus will, muss künftig zahlen
Die neuen Regeln für Umzäunungen in Königsbrunn bringen nur wenige Änderungen – aber ein Paragraf hat es in sich.
Die bisherige „Satzung über die Errichtung von Einfriedungen“, also den Bau von Zäune und Grundstücksmauern, war offenbar ein ziemlich stumpfes Werkzeug der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren habe es hier in der Stadt „extremen Wildwuchs“ gegeben, stellte Bürgermeister Franz Feigl in der vergangenen Stadtratssitzung fest. Und die Vertreterin des Bauamts erwähnte, wenn sie und ihre Kollegen darauf hinweisen, dann „ernten wir nur ein müdes Lächeln“.
Da kam es den Stadträten zupass, dass die am 22. Oktober 1999 beschlossene Satzung auf 20 Jahre begrenzt war. Das Verfallsdatum in einem Jahr haben sie aber nicht abgewartet, sondern bereits jetzt mit 22 zu sechs Stimmen eine neue Satzung beschlossen. Die war im Bauausschuss erarbeitet worden.
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