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  3. Prozess in Augsburg: Extreme Alkoholikerin: Wie viele Schutzengel hatte diese Frau?

Prozess in Augsburg
13.12.2019

Extreme Alkoholikerin: Wie viele Schutzengel hatte diese Frau?

Immer wieder setzt sich eine extreme Trinkerin ans Steuer. Selbst zur Arbeit fährt sie mit Alkohol im Blut. Einmal rammt sie einen Streifenwagen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Immer wieder setzt sich eine extreme Trinkerin ans Steuer. Einmal rammt sie sogar einen Streifenwagen. Welche Strafe ihr nun droht.

Seit fast 20 Jahren trinkt sie täglich drei bis vier Flaschen Wein, und obwohl sie längst keinen Führerschein mehr hat, fährt sie regelmäßig Auto. Weil sie bei zwei Unfällen und einer Polizeikontrolle jeweils fast drei Promille im Blut hatte, bekommt die 38-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Doch das Gericht schickt sie nicht zurück ins Gefängnis, sondern in eine Entziehungsanstalt.

Die Frau gibt vor dem Amtsgericht Augsburg zu, täglich zu trinken

Die Frau räumte vor Gericht unumwunden ein, sich Tag für Tag ihren Pegel angetrunken zu haben: zum Frühstück ein oder zwei Piccolos, bis zum Abend zwei bis drei Flaschen Wein. Vielleicht, so der Erklärungsversuch der Frau, sei es eine Art von Stressbewältigung. Denn trotz des Alkoholkonsums ging sie erfolgreich ihrem Beruf als selbstständige Physiotherapeutin nach. Zum Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht wurde sie aus dem Aichacher Frauengefängnis vorgeführt.

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Die Diskussion ist geschlossen.

13.12.2019

"Noch länger, 50 Monate, muss die Frau auf einen neuen Führerschein verzichten."
Was in aller Welt soll das? Wie kann man überhaupt auch nur in Erwägung ziehen, einem solchen Verkehrsteilnehmer jemals wieder das Führen eines Kraftfahrzeuges zu ermöglichen.

13.12.2019

Wenn man diesen Fall mit dem von Oma Ingrid vergleicht, dann fragt man sich, welche Messlatte die Gerichte jeweils so anlegen.

Dass man eine Kleptomanin nicht dauerhaft die Läden und die Gesellschaft bestehlen lassen kann, ist ja einigermaßen verständlich. Aber wie kann es sein, dass eine Alkoholikerin offensichtlich über Jahre hinweg, obwohl schon auffällig geworden, immer wieder in betrunkenen Zustand ein Fahrzeug steuernder Weise aufgegriffen wird und nicht in Sicherungsverwahrung landet? Jetzt wird eine Entziehungsmaßnahem angeordnet. Erst jetzt? Da hilft die Überschrift mit dem Schutzengel auch nicht, das Unverständnis zu relativieren, denn dass sie einen solchen haben würde, konnte keiner voraussehen. Die Richter die versäumt haben, diese Gefahr für die Allgemeinheit wortwörtlich aus dem Verkehr zu ziehen, trügen in meinen Augen eine Mitschuld, wäre ein Unfall mit gravierenden Folgen geschehen.

Wer ohne gültige Fahrerlaubnis, weil diese ihm aufgrund einer Alkoholfahrt bereits entzogen wurde, wieder betrunken am Steuer eines Fahrzeuges erwischt wird, gehört ohne Wenn und Aber in Sicherungsverwahrung genommen, denn er ist eine Bedrohung für das Leben und die Gesundheit anderer und auf ein Selbststeuerung kann man da nicht mehr bauen.

Der Ton, in dem der Artikel gehalten ist, einschließlich der Äußerungen des Gutachters >>Gutachter Prof. Albrecht Stein machte der Frau in der Verhandlung geradezu ein Kompliment, dass ihr der massive Alkoholkonsum außer etwas Haarausfall nicht anzusehen sei.<< und der Anmerkung der Staatsanwältin >>„Man fragt sich, wie viele Schutzengel Sie haben, dass bei diesen Vorkommnissen und all dem, was im Dunklen bleibt, weder Ihnen noch sonst jemandem bisher etwas Schlimmeres passiert ist.“<< ist massiv verstörend.