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  3. Prozess in Augsburg: Zwei Hunde erschossen: Gericht verurteilt Jäger zu Geldstrafe

Prozess in Augsburg
02.10.2019

Zwei Hunde erschossen: Gericht verurteilt Jäger zu Geldstrafe

Die Hundebesitzerin steht mit einem Foto ihres Hundes Maja vor dem Augsburger Strafgerichtsgebäude.
Foto: Stefan Puchner, dpa

Ein Jäger hat vor einem Jahr zwei Hunde bei Königsbrunn erschossen. Beim Prozess in Augsburg wurde er nun verurteilt.

Ein 53-jähriger Jäger, der im Juli 2018 auf einem Feld südlich von Königsbrunn zwei freilaufende Hunde erschossen hat, wurde am Mittwoch dafür vor dem Amtsgericht Augsburg zu einer Strafe von 90 Tagessätzen á 50 Euro (4500 Euro) verurteilt. Damit ahndete das Gericht neben der Tötung der Hunde auch den Schock für die Hundebesitzerin als fahrlässige Körperverletzung. Die Frau hatte aus kurzer Entfernung miterlebt, wie der Jäger einem der Hunde, der nach dem ersten Schuss noch lebte, den Fangschuss in den Kopf gab.

In seiner Urteilsbegründung führte Einzelrichter Roland Fink aus, dass für die juristische Beurteilung einzig das Verhalten der beiden Hunde zum Zeitpunkt der Schüsse entscheidend sei. Das Jagdrecht gestatte es einem Jäger nur, Hunde zu töten, "wenn sie erkennbar dem Wild nachstellen". Das treffe hier allerdings nicht zu.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.10.2019

Für mich hat dieser Jäger richtig gehandelt Unsere Tiere in den Wäldern und Feldern brauchen unseren Schutz. Wenn diese Hundehalterin ihren Hunde frei herumlaufen lässt damit diese Hunde jagen können,dann hat sie auch Mitschuld, das ihre Hunde erschossen wurden. Dieses Urteil ist nicht gerecht,zum Nachteil unserer Tiere in den Wäldern und Feldern.

03.10.2019

Wenn die Hunde wirklich gewildert haben, wurden sie zurecht erschossen. Was lässt die Frau auch ihre Hunde frei laufen? Dass sind dann diese Dre......viecher die uns Fahrradfahrer verfolgen. Das ist dann auch kein Spass....................

03.10.2019

Welch ein Unsinn ! Wen dem so ist , sollen die beiden Parteien sich zivilrechtlich auseinandersetzen ,nicht einfach die Hunde töten . Das Hunde , Wildtiere reisen geht gar nicht , dann muss aber allein der Besitzer zur Verantwortung gezogen werden . Dieser war ja bekannt ! Dieser Mann ist geistig nicht geeignet eine Waffe zu führen , geschweige dem Jäger zu sein . Die Strafe ist einwandfrei .

02.10.2019

Vor allem der Entzug des Jagdscheines ist sehr wichtig. (edit/mod)