Zwei Varianten für das neue Baugebiet
Obermeitinger Gremium diskutiert über die Maximalhöhe der Gebäude. Einfriedungssatzung wird überarbeitet.
Zwei Planungsentwürfe für das neue Baugebiet Ost II stellte Stadtplaner Harald Zettler vom Büro LARS Consult in der jüngsten Sitzung den Obermeitinger Gemeinderäten vor. Das Baugebiet mit 19 Plätzen mit einer Grundstücksgröße zwischen circa 550 und 600 Quadratmetern liegt im Nordosten der Gemeinde an der Klosterlechfelder Straße. In der ersten Variante beginnt die Erschließung von der Straße Kornfeld und endet mit einem Wendehammer in der Mitte des Wohngebiets. Variante zwei sieht eine durchgängige Erschließungsstraße von der Straße Kornfeld zur Klosterlechfelder Straße vor. Die Mehrheit der Gemeinderäte favorisierte Variante eins. Diskutiert wurde auch über die maximalen Höhen und der Anzahl der Vollgeschosse der Neubauten. Dabei kristallisierte sich heraus, dass mit Rücksicht auf die bestehende niedrige Bebauung im angrenzenden Wohngebiet die Häuser im Osten und Westen eine geringere Höhe haben sollen als die Häuser in der Mitte des Baugebiets. Die genauen Höhen und die Straßenführung wird Stadtplaner Zettler in einen neuen Entwurf einarbeiten und dem Gemeinderat nochmals vorstellen.
Weitere Themen im Gemeinderat
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