Drei Männer stehen auf einem Gerüst auf einem Campingplatz, zwei tragen ein schwarzes T-Shirt und haben ein Weißbierglas in der Hand, der dritte mit Blumenhemd und Strohhut filmt die Gruppe im Selfiemodus. Sie tanzen zu der Melodie von „L‘amour toujors“, dem millionenfach verkauften Eurodance-Klassiker von Gigi D‘Agostino aus dem Jahr 2001, der auf dem Video zu hören ist. Doch der Text, den sie dazu singen, hat mit Liebe nichts zu tun. „Ausländer raus, Ausländer raus, Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, schallt es auf dem Campingplatz; ein Text, der das Lied seit einigen Jahren zum Schlager der rechten Szene gemacht hat und der wegen eines Videos aus einer Bar in Sylt vor zwei Jahren zum Skandal wurde. Besonders heikel an diesem Video vom Campingplatz ist: Der Mann im Blumenhemd und mit Strohhut auf dem Video ist ein Stadtrat aus Königsbrunn.
Dabei handelt es sich um den bei der vergangenen Kommunalwahl neu ins Gremium gewählten Emanuel Böck. Er gehört der AfD-Fraktion im Stadtrat an – und muss sich nun auch mit einer Anzeige auseinandersetzen. Bürgermeister Franz Feigl gibt im Gespräch mit unserer Redaktion an, kürzlich von dem Video Kenntnis erlangt und den Fall an die Polizei weitergeleitet zu haben. Die bestätigt auf Nachfrage, dass bei der Polizeiinspektion Bobingen eine Anzeige wegen des geschilderten Sachverhalts eingegangen ist. Zu der beschuldigten Person macht die Polizei jedoch aktuell keine Angaben.
AfD-Stadtrat Emanuel Böck teilt Video in Whatsapp-Status, in dem er „Ausländer raus“ singt
Offen ist nun, wann und wo genau das Video entstanden ist. Publik wurde es durch Böck selbst, der es nach Informationen unserer Redaktion vor zwei Wochen in seinem Whatsapp-Status geteilt haben soll. Unserer Redaktion liegt eine Aufnahme vor, in der der Status mit einer anderen Kamera abgefilmt wurde. Das Hintergrundmotiv und weitere uns vorliegende Videos lassen darauf schließen, dass der fremdenfeindliche Gesang auf einem Gerüst gefilmt wurde, das auf dem Zeltplatz eines Festivals aufgebaut war. Das deckt sich auch mit den Aussagen Böcks, der auf Nachfrage angibt, dass die Aufnahme auf einem Festival entstanden sei. Er spricht von einer „dummen Aktion“ und Aussagen, die er „nüchtern nicht tätigen würde“ und für die er sich „bereits entschuldigt“ habe.
Der Inhalt selbst sei seiner Ansicht nach dennoch unproblematisch. Es handele sich um eine „standardisierte Aussage“, die „nichts mit nazistischen Handlungen“ zu tun habe. Dennoch habe er den Whatsapp-Status sofort gelöscht, als er wieder zu Sinnen gekommen sei. Böck, der einen Handwerksbetrieb in Königsbrunn betreibt, sagt zudem, er beschäftige selbst Menschen mit ausländischem Hintergrund und habe zudem Verwandte, die ebenfalls ausländischen Hintergrund haben. Personen, die das Video verbreiten, droht er mit rechtlichen Schritten, auch unserer Redaktion kündigt er diese im Gespräch mehrfach an.
Bei seiner rechtlichen Bewertung beruft Böck sich auf den Vorfall in der „Pony Bar“ auf der Nordseeinsel Sylt. Ein Video von mehreren jungen Erwachsenen, die an Pfingsten 2024 den von Böck ebenfalls genutzten Text zur gleichen Melodie sangen, führte damals nicht nur zu einem großen Aufschrei, sondern auch zu mehreren Anzeigen. Die Verfahren wurden jedoch inzwischen eingestellt, nur eine Person, die zudem den Hitlergruß gezeigt hat, wurde verwarnt und erhielt eine Bewährungsstrafe.
Stadtrat in Königsbrunn will über ausländerfeindlichen Gesang von AfD-Mitglied sprechen
Ob dies automatisch bedeutet, dass auch Böck nun keine Konsequenzen zu befürchten hat, wird jedoch abzuwarten sein. Das hänge von den Umständen ab, wie sich aus der Begründung des damals zuständigen Flensburger Oberstaatsanwalts für die Einstellung des Verfahrens gegen die Sylter Partygäste schließen lässt. Demnach reiche es nicht allein aus, die Parole „Ausländer raus“ zu rufen, sagte er. Bei Böck könnte hingegen auch eine Rolle spielen, dass er eine Aufnahme des Gesangs online veröffentlicht hat.
In der öffentlichen Wahrnehmung ist der von Böck gesungene Text ohnehin klar der Naziszene zuzuordnen. In mehreren überlieferten Fällen wurden die Worte zu rechtsextremen Gewalttaten skandiert. Als „Parole des Antisemitismus“ bezeichnete der Politiker Otto Böckel bereits 1886 „Deutschland den Deutschen“ während einer Versammlung des Deutschen Antisemiten-Bundes. Auch Adolf Hitler und die NPD gebrauchten den Slogan. Für Aufregung könnte der Fall indes ohnehin auch über das juristische Nachspiel hinaus sorgen. SPD-Stadtrat Nicolai Abt kündigte an, das Thema im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung von Dienstag zu thematisieren.
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