Wenn eine Kommune keine eigene Stellplatzsatzung hatte, dann galt bislang die Regelung nach der Bayerischen Bauordnung. Diese Regelung fällt jetzt weg. Somit muss jede Kommune, die Einfluss auf die Anzahl der zu erstellenden Stellplätze bei Bauvorhaben nehmen will, eine eigene Satzung erstellen. In Bobingen gibt es zwar bereits eine Stellplatzsatzung, diese muss aber an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Das heißt: In Zukunft dürfen die in der Garagen- und Stellplatzordnung allgemeingültigen Maximalforderungen zum Stellplatznachweis nicht überschritten werden. Eine Unterschreitung ist dagegen möglich.
Sollen in Zukunft weniger Stellplätze bei Neubauten gefordert werden?
Es muss in Bobingen entschieden werden, ob die Stadt die maximal möglichen Forderungen ausnutzen oder weniger Stellplätze fordern will. Argumente gebe es für beide Varianten, so das Bauamt. Mehr privater Parkraum könnte zu einer verbesserten Erreichbarkeit sorgen, weil mehr Platz in Wohngebieten und Geschäftsbereichen zur Verfügung stehen würde. Der Parkdruck könnte sich verringern, was den Verkehrsfluss verbessere. Für den Einzelhandel könnte sich eine bessere Erreichbarkeit ergeben und weniger im öffentlichen Raum abgestellte Fahrzeuge würden sich positiv auf Sicherheit und Stadtbild auswirken.
Andererseits würden mehr zu bauende Parkplätze die Baukosten in die Höhe treiben und gleichzeitig zu mehr Flächenversiegelung führen. Es könnte Raum für Grünflächen, Parkanlagen und Wohnungen verloren gehen. Dazu könnte ein größeres Parkraumangebot letztlich zu mehr Autoverkehr und einer steigenden Umweltbelastung führen. In der Satzung können jedoch nur die Mindestanforderungen geregelt werden. Jedem Bauherrn stehe es natürlich weiterhin frei, mehr als die in der Satzung geforderten Parkplätze zu bauen.
Bauausschuss empfiehlt eine variable Lösung
Nach längerer Diskussion entschlossen sich die Mitglieder des Bauausschusses, die Verwaltung damit zu beauftragen, eine Satzung auszuarbeiten, die sich weitgehend an den Maximalforderungen der künftigen Garagen- und Stellplatzordnung orientiert. Für private Bauherren solle es auch in Zukunft die Möglichkeit geben, statt eines Stellplatznachweises eine Ablösesumme zu zahlen. Diese soll sich nach den Herstellungskosten des Stellplatzes auf dem jeweiligen Grundstück richten. Hauptsächlich für Investoren beim Bau größerer Wohnanlagen soll es eine Regelung geben, durch Vorlage eines Mobilitätskonzeptes eventuell weniger Stellplätze nachweisen zu müssen. Dies solle aber nicht starr geregelt, sondern von Fall zu Fall entschieden werden. Spätestens am 1. Oktober muss die neue Satzung in Kraft treten. Bis dahin hat die Verwaltung Zeit, diese auszuarbeiten, bevor sie dann vom Stadtrat beschlossen werden kann.
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