
Stadt Bobingen fordert 700.000 Euro: Treiben Altlasten eine Frau in den Ruin?

Plus Vor zehn Jahren verkauft eine Frau Grundstücke an die Stadt, heute sind sie Teil des Baugebiets Point V. Nun droht ihr durch einen Rechtsstreit der persönliche Ruin.

Ingrid Berché wurde vor 67 Jahren in Bobingen geboren. Sie wuchs auf einem landwirtschaftlichen Anwesen auf. Ihre Eltern lebten von Pferde- und Ackerwirtschaft. Ingrid Berché und ihr Bruder erbten Hof und Grundstücke. Zu einem Preis von 340.000 Euro kaufte die Stadt vor zehn Jahren die Flächen. Sie sind heute Teil des Baugebiets Point V. Für die vertraglich vereinbarte Altlastenbeseitigung bezahlte Ingrid Berché damals rund 33.000 Euro. Jahre später wurden erneut Altlasten entdeckt. Für die Beseitigung fordert die Stadt jetzt rund 700.000 Euro von der Frau. Eine entsprechende Klage wurde beim Landgericht Augsburg eingereicht.
Ingrid Berché weist die Klage ab. In einer fast 20-seitigen Erwiderung geht ihr Rechtsanwalt Detlef Seif auf die Geschichte des Grundstücksverkaufs ein. "Es gab keinerlei Anzeichen oder Besonderheiten, die irgendwelche Rückschlüsse auf Belastungen des Bodens zuließen", heißt es wörtlich in dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt. Von Aufschüttungen oder sogar Kontaminationen des Grundstücks sei nichts bekannt gewesen. Die Untersuchungen beim Kauf seien damals nicht flächendeckend gewesen und hätten nicht in größere Tiefen geführt, sagt Bürgermeister Förster. Rechtsanwalt Seif sieht das anders: Die Untersuchung auf den Freiflächen seien beim Kauf 2013 verhältnismäßig engmaschig gewesen. Es seien keine Verunreinigungen festgestellt worden. Nur im Bereich der ursprünglichen Bebauung seien verunreinigte Böden und Reste von Bausubstanzen gefunden worden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Notare machen Verträge eh zum Vorteil für die Gemeinden. Einmal aufgesetzt, 20x kopiert und vorgelesen. Wie‘s halt so läuft.
Mit Sicherheit vermutete die Stadt damals schon etwas, weshalb dieser Vertrag so ausgeführt wurde.
Neues für den Leser durch die Wiederauflage
dieses Artikels vom 27.03. . . . . ?
Die Art und Weise wie Notare ihr Amt ausüben müssen, ist in § 14 BnotO „Allgemeine Berufspflichten“ beschrieben.
Ihre Neutralitätspflicht bedeutet, dass der Notar den „Willen der Beteiligten erforschen und den Sachverhalt aufklären soll und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und deren Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben muss. Dabei hat er darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden“ (§ 17 BeurkG).
Der damalige Bobinger Bürgermeister ist Volljurist. Also wusste er ganz genau, was im Kaufvertrag drinsteht - und vor allem, was es bedeuet! Die Verkäuferin des Grundstücks ist Krankenschwester, hat also 0 juristische Kenntnisse.
Vielleicht sollte man mal die Erfüllung der Berufspflichten des Notars prüfen?
Da bin ich doch ganz klar Ihrer Meinung
@Michael W. denn ich ließe so mit mir "nicht" umspringen, sondern ich würde mir einen guten Anwalt nehmen und dann mal schauen, (edit/mod/NUB 7.3/Ausdrucksweise)
Die Anwalts-Kosten,
trägt nach meinem "Wissensstand" doch üblicherweise der, oder "die Verlierer" und ich denke die "arme Krankenschwester" würde meines Erachtens "nicht" als Verliererin aus dem Rechtsstreit hervorgehen, NEIN.
Was war das für ein unfähiger Notar der die Frau nicht aufmerksam gemacht hat auf die verlängerte Verjährungsfrist auf 30 Jahre und Ihre evtl. negativen Folgen gemacht hat
Das habe ich mir auch gedacht. Da sind die Notarkosten eh schon so unverschämt hoch, werden per Gesetz protektiert (welche andere Berufsgruppe außer Politiker, Richter und sonstige Beamte kann das von sich behaupten?), und dann lässt man die Mandatin so ins offene Messer rennen.
(edit/mod/NUB 7.2/diese Äußerung ist justiziabel und wurde deshalb entfernt)
Was für ein schäbiges Verhalten der Stadt Bobingen. Günstig Landwirtschaftliche Flächen kaufen, sie dann zu Baugebiet machen und jegliche Risiken für evtl. Altlasten für 30 (!) Jahre der Frau anhaften! Schämt euch!