Einfache Fragen sind nicht immer leicht zu beantworten. Das zeigte sich in der jüngsten Sitzung des Bobinger Bauausschusses. Die Siedlergemeinschaft in der Bobinger Vogelsiedlung hatte beantragt, Tonnenhäuschen aufstellen zu dürfen. Ein Tonnenhaus oder eine Box mit Gebäudecharakter darf normalerweise „verfahrensfrei“, also ohne Baugenehmigung, aufgestellt werden. Es sei denn, im geltenden Bebauungsplan sind andere Regelungen enthalten. Da diese Pläne in den 1970er- und 1980er-Jahren oft recht restriktiv verfasst worden waren, wird dort auch oftmals das Erstellen von „Nebenanlagen“, zu denen auch Tonnenboxen zählen, untersagt. Um im vorliegenden Fall die Einrichtung von Tonnenhäusern trotzdem zu ermöglichen, müsste der Bebauungsplan geändert werden.
Bobingen
Welch eine ausufernde Bürokratie sich hier auftut. Aufstellungsgenehmigung für Mülltonnenhäuschen. Warum nicht sofort mit einem Federstrich abschaffen? Wo ist das Problem? Machen - nicht reden!
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