In der jüngsten Stadtratssitzung beschlossen die Bobinger Stadträte, die Hundesteuer zu erhöhen. Statt 50 Euro wie bisher werden jetzt 75 Euro pro Hund fällig. Dieser Betrag gilt auch für jeden weiteren Hund. Die bisherige Staffelung entfällt.
Eklatant mehr bezahlen müssen in Zukunft die Halter von „Listenhunden“. Das sind Hunde, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Umgangssprachlich werden diese Tiere oft auch als „Kampfhunde“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Hunde der Rassen American Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und noch einige andere. Für diese Tiere steigt der Steuersatz von bisher 500 Euro auf 1000 Euro pro Jahr. Die neue Hundesteuer gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.
Beschwerden wegen Hundekot
Gleichzeitig mit der Erhöhung der Hundesteuer wies die Stadt Bobingen in ihrem hauseigenen Mitteilungsblatt darauf hin, dass es im Bobinger Stadtgebiet vermehrt Beschwerden wegen Verschmutzungen durch Hundekot gebe. Dabei sei zu beachten, dass die Hinterlassenschaften von Hunden ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgt werden müssen. Vermehrt sei zu bemerken, dass Hundekot zwar in den passenden Beuteln verstaut werde, diese dann aber am Wegesrand entsorgt würden. Besonders problematisch sei Hundekot auf Gehwegen, an Straßenrändern, Grünflächen und Spielplätzen. Für Kinder und Mitarbeitende der Stadt, die für die Reinigung von Grünflächen zuständig sind, könne Hundekot ein gesundheitliches Risiko darstellen.
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