Mutter und Sohn sitzen gemeinsam auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Augsburg. Beide sollen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und diese tätlich angegriffen haben. Dem 23-jährigen Sohn wird zudem das unerlaubte Aufnehmen mehrerer Gespräche mit den Beamten sowie Nötigung, der 57-jährigen Mutter Beleidigung zu Last gelegt. Die Familie aus dem südlichen Landkreis Augsburg möchte sich vor Gericht zu den Geschehnissen nicht äußern. Richter Matthias Nickolai trägt daher vor, was sich an einem Tag im Juni 2024 in der Polizeiinspektion in Schwabmünchen und am Familienwohnsitz zugetragen haben soll.
Sie sollen aufgebracht in die Polizeiinspektion Schwabmünchen gekommen sein
Weil der Bruder des Angeklagten – also ein weiterer Sohn der Angeklagten – an diesem Tag von der Polizei festgenommen worden war, erschienen beide bei der Polizeiinspektion Schwabmünchen und sollen aggressiv seine Freilassung gefordert haben. Die Beamten kamen dem nicht nach, sagt Richter Nickolai. Als sie die Tür schließen wollten, habe der damals 22-Jährige seinen Fuß dazwischen gestellt und erst entfernt, nachdem ihm Pfefferspray angedroht wurde. Dabei soll er bis zu fünfmal unerlaubt Audioaufnahmen von den Gesprächen gemacht haben.
Am frühen Nachmittag, führt Richter Nickolai weiter aus, sollte die Wohnung des festgenommenen Familienmitglieds – zugleich der Wohnsitz der Angeklagten – durchsucht werden. Der Angeklagte soll den vier Beamten den Zutritt verwehrt und mehrfach Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert haben. Auch dieses Mal habe der Angeklagte Aufnahmen gemacht.
Als die Beamten dennoch ins Haus gelangen wollten, habe er sich gegen sie gestemmt, einen von ihnen geschlagen und sich gegen die darauffolgende Fixierung gewehrt. Die damals 56-Jährige soll sich daraufhin ebenfalls eingemischt haben. Als sie zurückgehalten wurde, habe sie mit einem Handy auf einen Beamten eingeschlagen, die Einsatzkräfte beschimpft und sich gegen das Fixieren gewehrt, schließt der Richter die Vorwürfe ab.
Die Angeklagten gestanden die Audioaufnahmen und die Beleidigung
Nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen hatte, zogen sich Richter, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwältin Lisa Stötzle und Rechtsanwalt Andreas Achatz zu Rechtsgesprächen zurück. Daraus folgte eine Einigung. Der 23-Jährige gestand die Aufnahmen, die 57-Jährige eine Beleidigung – das Gericht sprach in beiden Fällen eine Verurteilung aus. Die anderen Vorwürfe wurden durch die Einigung eingestellt.
Beide Angeklagten müssen aktuell noch eine Geldstrafe von jeweils 50 Tagessätzen à 30 Euro wegen Verstrickungsbruchs – also einem unerlaubten Eingriff in eine gepfändete Sache – abzahlen. Der Richter folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft und erhöhte die Strafe auf 70 Tagessätze für die Angeklagte und 90 Tagessätze für den Angeklagten. Zusätzlich müssen beide die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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