Großaitingen geht den ersten Schritt in Richtung Windenergie
Der Flächennutzungsplan wird für mögliche Anlagen geändert. Jürgen Ohler ist neuer Geschäftsleiter.
Der Ausbau von Windenergieanlagen soll in ganz Bayern nach Maßgabe des "Wind-an-Land-Gesetzes" der Bundesregierung vom Juli 2022 verstärkt werden. Deshalb hat der Landtag im Oktober die Bauordnung geändert. Das heißt: Der Mindestabstand eines Windrads zur Wohnbebauung wurde auf 1.000 Meter verringert. Die Gemeinden müssen geeignete Flächen suchen, denn bis Ende 2027 sollen 1,1 Prozent und bis Ende 2032 1,8 Prozent der Landesfläche Bayerns für Windkraftanlagen ausgewiesen werden. Inwieweit das Gemeindegebiet von Großaitingen betroffen ist, wird in einer Machbarkeitsstudie unter Federführung des Begegnungslandes Lech-Wertach untersucht.
Weil mit den Planungen bis zum ersten Februar 2023 begonnen werden muss, hat der Gemeinderat vorsorglich zur Fristwahrung den Flächennutzungsplan für die Zulässigkeit von Windenergieanlagen geändert. Die Verwaltung wird ein geeignetes Planungsbüro mit der Ausarbeitung beauftragen. Weitere Entscheidungen werden nach Vorlage der Machbarkeitsstudie getroffen. Auch die Nachbargemeinde Oberottmarshausen hat einen entsprechenden Beschluss gefasst.
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