Rund um die Beethovenstraße soll jetzt Nachverdichtung möglich werden
Klosterlechfeld will dichteres Bauen möglich machen. Der Siedlungscharakter rund um die Beethovenstraße soll aber erhalten bleiben.
Klosterlechfeld sucht schon länger Potenzial zur Flächenentwicklung. Nun gibt es offenbar eine Möglichkeit: Im in den 1960er-Jahren entstandenen Wohngebiet rund um die Beethovenstraße wird eine verträgliche Nachverdichtung ermöglicht, das hat der Gemeinderat in seiner aktuellen Sitzung beschlossen. Bisher sind dort überwiegend kleine Einfamilienhäuser (Erdgeschoss plus ausgebautem Dach) mit großen Grundstücken präsent. Aufgrund von Bauvoranfragen zur Aufstockung wurde nun eine Überplanung des geltenden Bebauungsplans aus dem Jahr 1966 in Auftrag gegeben.
Nur 40 Prozent des Grundstücks dürfen überbaut werden
Werner Dehm vom Planungsbüro Opla stellte den Entwurf im Gemeinderat vor und sagte, dass der Siedlungscharakter erhalten bleiben solle. Dennoch sollen zwei Vollgeschosse zugelassen werden. Das Dach dürfe aber nicht als Wohnraum ausgebaut werden und müsse deshalb eine geringe Neigung aufweisen. Maximal 40 Prozent des Grundstücks dürfen überbaut werden, damit die charakteristischen Vorgärten erhalten bleiben. Für bestehende Altbauten wird Bestandsschutz hinsichtlich von Wintergärten oder Terrassenüberdachungen gewährt. Für Neubauten sind diese genehmigungspflichtig.
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