
Nachverdichtung in Klosterlechfeld fällt kleiner aus als geplant

Im Bebauungsplan „Breitestraße“ werden nach Einwänden von Eigentümern nur zwei Vollgeschosse zugelassen. In der Gemeinderatssitzung gab es zudem eine Ehrung.
Zu dieser Gemeinderatssitzung waren ungewöhnlich viele Bürgerinnen und Bürger gekommen. Es waren Eigentümer von Grundstücken nördlich der Schwabmünchner Straße, die Einwendungen gegen den Bebauungsplan „Breitestraße“ erhoben hatten. Der Gemeinderat hatte am 20. Juni 2022 beschlossen, die Parzelle um die Breitestraße nördlich der Schwabmünchner Straße bis zur Lindenstraße aus dem bestehenden Bebauungsplan „Nord I“ neu zu überarbeiten.
Der Grund dafür waren einige Bauvoranfragen zur Aufstockung oder Neuerrichtung mehrgeschossiger Häuser. Am 5. September wurde der Planentwurf des Büros Opla im Gemeinderat vorgestellt. Er beinhaltete die Zulassung von drei Geschossen und maximal drei Wohnungen pro Gebäude auf Grundstücken zwischen 600 und 800 Quadratmetern. In dieser Sitzung wies die Bauamtsleiterin Elfriede Lösch darauf hin, dass das erweiterte Baurecht höhere Erschließungsbeiträge nach sich ziehe. Denn nach der Entwässerungssatzung werden die Beiträge nach der zulässigen Geschossfläche berechnet. Nach einer Ortsbesichtigung durch den Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss wurde der Bebauungsplan zweimal im Oktober/November 2022 und Januar/Februar 2023 öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist haben keine Bürger vorgesprochen, um sich über die Planung zu informieren. Es gab aber schriftliche Einwendungen von sieben Grundstückseigentümern, die keine Absicht zur Aufstockung ihrer Häuser haben und deshalb keine finanzielle Belastung hinnehmen wollen.
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