Bei Zivilklage gelogen? Streit um Straßenbahn-Linie 3 landet vor Gericht
Plus 187.500 Euro wollte ein Mann aus Königsbrunn zurück, weil in der Nähe seines Hauses die Straßenbahnlinie gebaut wurde. Weil er gelogen haben soll, gab es einen Prozess.
Vor dem Strafgericht lief es jetzt wunschgemäß für einen 61-jährigen Angeklagten, der Ärger mit der Straßenbahnlinie 3 in Königsbrunn hat. Weil der Mann in einem vorangegangenen Verfahren vor dem Zivil-Landgericht gelogen haben soll, musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte hatte 2019 versucht, für sein 2009 gekauftes Haus, das direkt an der neu gebauten Straßenbahnlinie 3 in Königsbrunn liegt, 187.500 Euro zurückzuerstreiten. Bei der zuständigen Bau-Kammer hatte der 61-Jährige Klage gegen die "Gesellschaft für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung der Stadt Königsbrunn mbH" (GWG) eingereicht. Von dieser hatte er im Jahr 2009 ein Haus in der Ammerseestraße gekauft. Die Straßenbahnlinie gab es damals noch nicht. Als sich der Bau der Straßenbahnlinie 3 konkretisierte, zog der Angeklagte 2019 vor die Zivilkammer des Augsburger Landgerichts, um insgesamt 187.500 Euro an Wertminderung von der GWG zurückzuerhalten.
Streit um Straßenbahn-Linie 3: Zwei Zivilprozesse ohne Erfolg
Um dem Problem der Verjährung – in diesem Fall drei Jahre nach Unterzeichnung des Kaufvertrags – entgegenzuwirken, hatte der Mann geltend gemacht, bis 2018 nichts von der Straßenbahnlinie gewusst zu haben. In zwei Prozessen unterlag der Mann damals mit seiner Zivilklage. Sie war wegen "grob fahrlässiger Unkenntnis" zurückgewiesen worden. Während dieses Zivilverfahrens vor dem Landgericht soll der Kläger die Richter mit der Unwahrheit bedient haben - etwa über die Tatsache, seit wann er vom Bau der geplanten Straßenbahnlinie gewusst habe.
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