
Erschossene Hunde: Mildere Strafe für Königsbrunner Jäger

Plus Erneut stand ein Jäger vor Gericht, der in Königsbrunn zwei Hunde erschossen hat. Er erhielt eine mildere Strafe. Muss er seinen Jagdschein abgeben?
Ob es dieses Mal ein „Blattschuss“ war – um in der Sprache des Angeklagten zu bleiben – wird das Landratsamt entscheiden, sobald das schriftliche Urteil vorliegt. Am Donnerstag stand erneut jener Jäger vor Gericht, der im Juli 2018 im Königsbrunner Süden zwei Hunde, die er in Verdacht hatte zu wildern, erschossen hatte. Wie groß das öffentliche Interesse an dem Fall noch immer ist, zeigte am Donnerstag der Prozess vor dem Landgericht, im Zuschauerraum war kein Platz mehr frei.
Der 53-Jährige ist im Oktober vorigen Jahres wegen strafbarer Tiertötung und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt worden. Und schlimmer noch als die Geldstrafe schmerzte den leidenschaftlichen Jäger, wie sie der Richter juristisch begründete: 90 Tagessätze zu je 50 Euro. Damit ist jedem Jäger klar: Ab einer Strafe von 60 Tagessätzen zieht die Untere Jagdbehörde automatisch den Jagdschein ein.
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