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  3. Königsbrunn: Tempolimit der Wertachstraße: Das Landratsamt lässt Königsbrunn nachrechnen

Königsbrunn
22.09.2022

Tempolimit der Wertachstraße: Das Landratsamt lässt Königsbrunn nachrechnen

Tempo 50 auf der Wertachstraße gibt es derzeit nur in unserem Foto-Archiv. Auf der Umgehung gilt Tempo 70. Ein Teil des Stadtrats wünscht sich diese Regelung zurück.
Foto: Adrian Bauer (Archivbild)

Plus Tempo 50 oder 70 für die Wertachstraße? Über diese Frage streitet man sich in Königsbrunn. Jetzt hat das Landratsamt einen Beschluss des Stadtrats kassiert.

Wie schnell soll man auf einer Umgehungsstraße fahren dürfen? An dieser Frage scheiden sich im Fall der Wertachstraße in Königsbrunn die Geister. Die eine Seite fordert Tempo 70, um eine möglichst attraktive Alternative zum Weg über die alte B17 und durchs Stadtzentrum zu schaffen. Die andere Seite wünscht sich Tempo 50, um den Verkehrslärm für die Anwohner zu minimieren. Nach einigem Hin und Her hatte der Stadtrat im Mai vermeintlich endgültig für Tempo 50 votiert. Doch bevor die entsprechenden Schilder aufgehängt werden konnten, hat das Landratsamt sein Veto eingelegt und ein weiteres Gutachten verlangt.

Die Diskussion um die erlaubte Geschwindigkeit auf der Westtangente Königsbrunns schwelt seit 2015. Damals hatte die Stadt ihre Ortsschilder so in Richtung B17-Auffahrt Königsbrunn Nord verschoben, dass die Wertachstraße zur innerörtlichen Straße wurde und somit Tempo 50 galt. Stadtrat Peter Sommer (BbK) hatte bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt und bekam dort Recht. 2020 wurde das Thema im Stadtrat diskutiert, doch die Mehrheit der Räte hielt an der Regelung fest.

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.09.2022

Man muss sich doch fragen, was einige Damen und Herren des Stadtrates unter Verkehrsoptimierung verstehen. Scheinbar nichts! Tempo 50 auf einer optimalen Umgehungsstraße zu beschließen bezeugt dieses Nichtverstehen vom Verkehr. Es gibt keine zusätzlichen Gefahrenpunkte, Lärmbelästigungen etc. um eine 50er Geschwindigkeitsbegrenzung zu begründen. Eine optimale Geschwindigkeit von 70km/h lässt den Verkehr zügig und sicher um die Stadt herum tangieren. Eine Reduzierung auf 50 km/h erzeugt nicht nur ein längeres verweilen des Verkehrs auf diesen Bereichen, es verschafft auch eine längere Dauer dieser Verkehrsgeräusche. Zumal die allgemeine Verkehrssicherheit durch entsprechend vorhandene Rad-/Fußwege mehr als optimal sich darstellen. Bleibt die Frage: warum?