Nun entlastet die Untere Naturschutzbehörde den Königsbrunner Betriebshof. Ein Heckenschnitt im Bereich Simpert- und Afrastraße hatte jüngst für Aufregung gesorgt. Der Grund: Die Arbeiten waren nach dem gesetzlichen Stichtag, 1. März, erfolgt. Ab da gilt die Vogelschutzzeit. Bürger beschwerten sich unter anderem in den Sozialen Medien.
Die Stadt teilt nun mit: „Es ist richtig, dass in der ersten März-Woche an dieser Stelle ein Rückschnitt der Sträucher erfolgt ist.“ Es habe sich dabei größtenteils um einen Form- und Pflegeschnitt gehandelt, der innerhalb der Vogelschutzzeit erlaubt sei. Die Betriebshof-Mitarbeiter seien außerdem geschult und sensibilisiert, auf Vogelnester zu achten - die an der Stelle ohnehin nicht vorhanden gewesen seien.
Wo in Königsbrunn Sträucher weiter zurückgeschnitten wurden
„An einigen Stellen wurden Sträucher stärker, auf 30 bis 50 Zentimeter, zurückgeschnitten“, heißt es in der Mitteilung der Stadt weiter. Das sei der Fall gewesen, wo sie weit in den Geh- und Radweg (Rettungsweg) hineingewachsen waren, wo sie deutlich in eine Feuerwehrzufahrt einer privaten Wohnanlage überhingen oder wo private Hecken und Zäune durch Sträucher in Mitleidenschaft gezogen waren. „Der Betriebshof war bemüht, alle Arbeiten vor dem 1. März zu erledigen, was wegen der Vielzahl an Aufgaben nicht möglich war. Aus Sicherheitsgründen konnten diese dringend notwendigen Schnittmaßnahmen aber auch nicht verschoben werden.“
Rückschnitt sei ordnungsgemäß gewesen
Anwohner-Beschwerden seien weder bei der Stadtverwaltung, noch im Büro des Betriebshofs oder beim Landratsamt eingegangen. „Über Umwege wurde jedoch die Aufsichtsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, über den Rückschnitt informiert.“ Der Kreisfachberater sei zu dem Entschluss gelangt, dass der Rückschnitt ordnungsgemäß und fachlich richtig war. „Es handelt sich um einen Pflegeschnitt, die Gehölze wurden nicht auf den Stock gesetzt. Da es eine verkehrssichernde Maßnahme war, gibt es auch keine rechtlichen Einwände.“ Empfohlen worden sei jedoch, bei notwendigen Rückschnitten innerhalb der Vogelschutzzeit künftig vorab die Naturschutzbehörde zu informieren, damit sie bei Anfragen entsprechend antworten könne. (mjk)
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