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  3. Königsbrunn: Verschärfte Leinenpflicht: Tiere in Königsbrunn müssen an die kurze Leine

Königsbrunn
25.11.2022

Verschärfte Leinenpflicht: Tiere in Königsbrunn müssen an die kurze Leine

Hundehalter in Königsbrunn brauchen ab Januar 2023 eine reißfeste Leine, die maximal zwei Meter lang sein darf.
Foto: Matthias Becker (Symbolbild)

Plus Der Stadtrat in Königsbrunn hat die Leinenpflicht für Hunde verschärft. Künftig brauchen Besitzer von großen Tieren kürzere Leinen und haben weniger Freilauf-Räume.

Ab 26. Januar 2023 werden sich einige Hundehalter in der Stadt umstellen müssen. Für große Hunde und Kampfhunde ist dann auf öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen unter anderem eine reißfeste Leine von maximal zwei Metern Länge Pflicht. Bisher war im Innenbereich ein „Abstand zwischen Hundeführer und Hund“ von tagsüber höchstens 1,5 Metern und nachts maximal fünf Metern sicherzustellen. 

Weil Ende Januar die bisherige städtische Verordnung aus dem Jahr 2012 ausläuft, hat der Stadtrat bei einer Gegenstimme am Dienstagabend eine neue „Verordnung über das Einschränken des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden“ beschlossen, nachdem 2020 die Hundesteuer erhöht worden war. Welcher Hund als Kampfhund einzustufen ist, regelt eine Verordnung des bayerischen Innenministeriums. Als große Hunde gelten erwachsene Hunde, die eine Schulterhöhe von 50 Zentimetern aufweisen, jedoch immer erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge. Für kleinere Hunde kann die Stadt aus rechtlichen Gründen keine Verordnung erlassen, hier greifen die Bestimmungen der Grünanlagensatzung. Entsprechende Abschnitte wurden in die neue Verordnung aufgenommen.

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