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  3. Landkreis Augsburg: So gehen Kitas im Augsburger Land mit der Testpflicht um

Landkreis Augsburg
09.01.2022

So gehen Kitas im Augsburger Land mit der Testpflicht um

Ohne einen negativen Testnachweis dürfen Kita-Kinder ab Montag in ihrer Einrichtung nicht mehr betreut werden.
Foto: Friso Gentsch/dpa (Symbolbild)

Plus Ab dem 10. Januar brauchen Kinder ein negatives Corona-Testergebnis für den Kita-Besuch. Wie genau sieht die Testpflicht aus und was sagen Kitas dazu?

Bisher waren Corona-Tests für Kita-Kinder freiwillig. Doch das ändert sich am Montag. Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur ihrer Einschulung brauchen künftig dreimal wöchentlich einen Testnachweis für den Kita-Besuch. Montags, Mittwochs und Freitags müssen Eltern ein negatives Testergebnis vorlegen, das besagt, dass ihr Kind in den vergangenen 24 Stunden getestet wurde. Die Testpflicht entfällt, wenn die Kinder genesen oder geimpft sind. Für den Testnachweis gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Kita bietet PCR-Pooltests an oder Eltern testen ihr Kita-Kind mit einem Schnelltest oder im Testzentrum.

Dazu können sie entweder die Testkassette mit dem negativen Ergebnis in der Kita vorzeigen oder eine schriftliche Erklärung mitbringen. Diese Erklärung muss von einem Elternteil unterschrieben sein. Für die Selbsttests daheim gibt es in den Kitas Berechtigungsscheine, mit denen Eltern kostenlos Schnelltests in den Apotheken abholen können. Fehlt der Testnachweis, so darf das Kind nicht betreut werden, schreibt das Bayerische Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales.

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