Gemeinderat stimmt geschlossen mit einem Ja für die Mitfahrplattform
Plus Gemeinderat spricht sich für die Beteiligung aus, wenn auch die anderen verbundenen Gemeinden mitmachen. Mitglieder willigen zudem in den Bau des Legehennenstalls ein.
Das Mobilitätsangebot soll über die bereits in einigen Orten aufgestellten Mitfahrbänke hinaus mit den angrenzenden Landkreisen verbessert werden. Dazu wurde bei einer Mitgliederversammlung der „Integrierten Ländlichen Entwicklung (Ile) zwischen Lech und Wertach“ die Mitfahrplattform „fahrmob“ vorgestellt. Das Angebot ist stark regional verankert und basiert auf der Einbindung örtlicher Vereine. In der App können sich Fahrer und Fahrerinnen registrieren und sich einem ortsansässigen Verein zuteilen. Nutzer der App können sich in die aufgelisteten Fahrten einbuchen. Pro angefangene zehn Kilometer würde das Mitfahren einen Euro kosten. Am Ende des Jahres soll das verdiente Geld freiwillig den Vereinen gespendet werden. So könnten Fahrgemeinschaften zur Arbeit, Schule oder Sportkursen und anderen Veranstaltungen geschaffen werden. Der Gemeinderat war von dieser Idee durchaus angetan und sprach sich geschlossen für eine Beteiligung aus, wenn sich die Mehrheit der Mitgliedsgemeinden der Ile auch anschließt. Denn nur dann würde die Mitfahrplattform Sinn machen. Die Kosten belaufen sich bei Gemeinden bis 10.000 Einwohnern auf einmalig 1000 Euro und jährlich 500 Euro.
Legehennenstall: Landratsamt hat keine Bedenken
Der Neubau eines Legehennenstalles mit überdachter Dunglege und Eiersortierung in Schwabmühlhausen stand erneut auf der Tagesordnung. Im Oktober 2021 hatte der Gemeinderat sein Einvernehmen verweigert, weil der Stall für maximal 3000 Legehennen zu nahe an den geplanten Baugebieten „Dornbuschweg“ und „Östlich der Auenstraße“ liegen würde. Die überbaute Fläche von 793 Quadratmetern des Hühnerstalles selbst liegt im baurechtlichen Außenbereich, ist aber als landwirtschaftlicher Bau privilegiert. Inzwischen liegt dem Kreisbauamt ein Lärm- und Geruchsgutachten vor, aus dem sich die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages ergibt. Demnach seien die von der Tierhaltung ausgehenden Immissionen auch unter dem Gesichtspunkt des Rücksichtnahmegebotes von benachbarten Nutzungen grundsätzlich hinzunehmen. Trotz einiger Bedenken wegen der Geruchsbelästigung überwog das Argument der ländlichen Erzeugung regionaler Produkte und der Gemeinderat erteilte mit deutlicher Mehrheit sein Einvernehmen mit dem Bauvorhaben.
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