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  3. Lechfeld: VG Untermeitingen beschließt den Haushalt

Lechfeld
15.12.2022

VG Untermeitingen beschließt den Haushalt

Die Verwaltungsgemeinschaft Lechfeld nutzt die Räume im Untermeitinger Rathaus und zahlt dafür Miete. Der Mietvertrag musste nun neu geregelt werden.
Foto: Alexander Sing (Archivfoto)

Die Gemeinden Untermeitingen und Klosterlechfeld beschließen die Erhöhung der Miete und die Finanzen der Verwaltungsgemeinschaft.

Bevor der Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Lechfeld für das Jahr 2023 beschlossen werden konnte, mussten die Räte der Gemeinschaftsversammlung den Mietvertrag für die Nutzung des Untermeitinger Rathauses neu regeln. Schon im März hatte der Untermeitinger Gemeinderat beschlossen, dass sich die Miete künftig an den Mietpreisindex anpassen solle. Das bedeutet, dass sich die Monatsmiete für die bisher von der VG genutzten Räume des Rathauses ab dem kommenden Jahr von 3239 auf 3514 Euro erhöht. Weil die VG inzwischen überwiegend die Räume im Keller (Serverraum, Archive) und vermehrt auch den Sitzungssaal nutzt, wird sich die vermietete Fläche noch weiter erhöhen. Für den Sitzungssaal wurde eine Aufteilung von 70 Prozent für die Gemeinde Untermeitingen und 30 Prozent für die VG beschlossen. Hinzu kommt ein Umbau von Büroräumen, da immer mehr Angestellte in Teilzeit beschäftigt sind und deshalb mehr Arbeitsplätze benötigt werden. Die Umbaukosten werden auf rund 200.000 Euro geschätzt. Der VG-Vorsitzende, Untermeitingens Bürgermeister Simon Schropp, schlug vor, dass diese Kosten von der Gemeinde Untermeitingen vorgestreckt werden und ab 2024 über eine Mieterhöhung um rund 830 Euro pro Monat auf einen Zeitraum von 20 Jahren umgelegt werden. 

Dagegen wandte Herbert Riess (Freie Wähler Untermeitingen) ein, dass doch gleich jede Gemeinde ihren Anteil bezahlen könne. Es wurde der Kompromiss gefunden, dass die gesamte Summe in den Haushalt der VG aufgenommen wird und Untermeitingen in Vorleistung geht. Die beiden Gemeinderäte können dann entweder eine einmalige Investitionsbeteiligung oder eine Umlage auf die Miete beschließen. 

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